Menschenrechtsgruppen fordern Usbekistan zur Entkriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen auf
Fünf internationale Menschenrechtsorganisationen (ECOM, EHRA, ILGA-Europe, MPACT Global Action und TGEU) haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie die usbekische Regierung auffordern, Artikel 120 ihres Strafgesetzbuches aufzuheben. Dieser Artikel kriminalisiert einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Männern und wird im Land aktiv genutzt, um homosexuelle und bisexuelle Männer sowie Transgender-Frauen zu verfolgen.
Laut Menschenrechtsverteidigern ist die Zahl der Strafverfahren nach Artikel 120 in Usbekistan in den letzten Jahren stark gestiegen. Während in den Jahren 2021 bis 2023 durchschnittlich 17 Verfahren pro Jahr eingeleitet wurden, stieg die Zahl im Jahr 2024 auf 48. Allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2025 wurden 71 Fälle eröffnet. Besondere Besorgnis äußerten die Organisationen über eine Reihe von Polizeirazzien Anfang 2026: Die Strafverfolgungsbehörden nahmen mindestens 62 Personen fest und leiteten 34 Strafverfahren ein. Rechtsgruppen gehen davon aus, dass dies auf eine gezielte und koordinierte Kampagne gegen die LGBT-Gemeinschaft hindeutet.
Artikel 120 des usbekischen Strafgesetzbuches bestraft einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Kontakte zwischen Männern mit bis zu drei Jahren Freiheitsbeschränkung oder Gefängnis. Usbekistan ist eines der wenigen Länder im postsowjetischen Raum, in denen Homosexualität immer noch eine Straftat ist.
Menschenrechtsvertreter betonen, dass Artikel 120 nicht nur LGBT-Personen diskriminiert, sondern auch ein Umfeld schafft, das polizeilichen Missbrauch begünstigt. Zuvor hatte ECOM Fälle dokumentiert, in denen Strafverfolgungsbehörden Dating-Apps nutzten, um Personen aufzuspüren, festzunehmen, zu erpressen und Geld von ihnen zu fordern. TGEU hat ebenfalls über die systematische Verfolgung von Transgender-Sexarbeiterinnen berichtet, die physischer und psychischer Gewalt, Folter und unrechtmäßiger Inhaftierung ausgesetzt sind. Darüber hinaus behindert die Angst vor strafrechtlicher Verfolgung die HIV-Prävention und schränkt den Zugang zur medizinischen Versorgung ein.
„Artikel 120 ist nicht nur eine diskriminierende Rechtsvorschrift, sondern ein struktureller Faktor, der zu Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre, Missbrauch durch die Strafverfolgungsbehörden und zur weiteren Marginalisierung von LGBT-Personen beiträgt“, so die Organisationen.
Die Menschenrechtsgruppen fordern die usbekische Regierung auf, Artikel 120 aufzuheben, die Praxis erzwungener invasiver medizinischer Untersuchungen bei Inhaftierten einzustellen und den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Sie fordern auch internationale Partner und Diplomaten auf, die Aufhebung des Artikels in den Dialogen mit den usbekischen Behörden anzusprechen und lokale Hilfsprogramme für LGBT-Personen zu unterstützen.
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