Vorsitzende des türkischen LGBT-Verbands „17. Mai“ Defne Güzel im Verfahren wegen „Verletzung der öffentlichen Moral“ freigesprochen
Am 12. Mai 2026 sprach ein erstinstanzliches Gericht in Ankara Defne Güzel, die Vorstandsvorsitzende des türkischen LGBT-Verbands „17. Mai“, frei. Ihr wurde die „Verletzung der öffentlichen Moral“ vorgeworfen, weil auf der Website der Organisation die Übersetzung einer Broschüre über intergeschlechtliche Menschen veröffentlicht worden war.
Das Verfahren gegen Güzel wurde nach einer routinemäßigen Überprüfung durch das türkische Innenministerium im Jahr 2024 eingeleitet. Die Aufmerksamkeit der Inspektoren wurde auf die übersetzte Broschüre My Intersex Story gelenkt. Die Anklage war der Ansicht, dass die Veröffentlichung gegen die Normen der öffentlichen Moral verstoße.
Während der ersten Anhörung fragten die Richter Güzel, was der Begriff „Intersexualität“ bedeute. Sie erklärte, dass es sich um Menschen handele, die mit Variationen der Geschlechtsmerkmale geboren werden, und betonte den aufklärerischen Zweck der Veröffentlichung. Güzel wies auch darauf hin, dass der von der Staatsanwaltschaft bestellte Gutachter in der Broschüre keine Straftatbestände festgestellt habe.
Der Staatsanwalt unterstützte die Position der Verteidigung und forderte Güzels Freispruch unter Hinweis auf das Fehlen eines kriminellen Vorsatzes und unzureichende Beweise. Die Anwältin Oya Aydın bezeichnete die Anklage als unbegründet und betonte, dass die Veröffentlichung von künstlerischen und literarischen Inhalten auf der Website einer Menschenrechtsorganisation nicht als Verbrechen angesehen werden könne.
In ihrer Erklärung merkte Defne Güzel an, dass sie nicht nur als Leiterin des Verbands, sondern auch als Trans-Frau und Menschenrechtsverteidigerin vor Gericht stehe. Sie bezeichnete den Prozess als Angriff auf die Vereinigungsfreiheit und die durch die Verfassung garantierten zivilgesellschaftlichen Aktivitäten.
An der Anhörung nahmen Vertreter der EU-Delegation in der Türkei, Diplomaten aus Großbritannien, Frankreich, Deutschland und anderen europäischen Ländern sowie Mitglieder lokaler und internationaler Menschenrechtsorganisationen teil, darunter Amnesty International und Kaos GL . Aufgrund der begrenzten Sitzplätze wurde nicht jedem, der teilnehmen wollte, der Zutritt zum Gerichtssaal gestattet.