Japan: Obergericht Osaka erklärt fehlendes nichtbinäres Geschlecht im Familienregister für verfassungswidrig

Das Obergericht Osaka hat entschieden, dass das japanische Familienregistersystem gegen die Verfassung des Landes verstößt, da es nur männliche und weibliche Geschlechtseinträge zulässt. In einem Urteil vom 8. Mai stellte das Gericht fest, dass das Fehlen einer Option für nichtbinäre Personen gegen Artikel 14 der japanischen Verfassung verstößt, der den Schutz vor Diskriminierung garantiert.

„Koseki“ ist ein obligatorisches nationales Meldesystem in Japan. Es erfasst Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen der Bürger, die Aufzeichnungen werden von den Gemeinden geführt. In diesen Dokumenten wird das Geschlecht eines Kindes traditionell streng binär angegeben, beispielsweise als „ältester Sohn“ oder „älteste Tochter“.

Der Rechtsstreit begann im Dezember 2024. Eine 50-jährige nichtbinäre Person aus der Präfektur Kyoto beantragte bei einem Familiengericht die Änderung ihres Geschlechtseintrags im „Koseki“-System. Der Kläger forderte, die Bezeichnung „älteste Tochter“ durch einen geschlechtsneutralen Begriff wie „ältestes Kind“ zu ersetzen. Das Familiengericht in Kyoto lehnte diesen Antrag zunächst ab.

Im Berufungsverfahren bestätigte der Vorsitzende Richter Masahiro Oshima die Ablehnung der Änderung des Eintrags für den spezifischen Kläger. Das Gericht erklärte, dass das System landesweit einheitlich funktionieren müsse und eine Änderung der Regeln aufgrund einer Einzelanfrage derzeit nicht machbar sei. Das Gericht entschied jedoch, dass das nationale System überprüft werden muss, da der Ausschluss nichtbinärer Menschen gegen die Gleichheitsgarantien verstößt. Wenn die Regierung dem „Koseki“ eine nichtbinäre Option hinzufügt, wird der Antrag des Klägers erneut geprüft.

Wie die Zeitung The Asahi Shimbun berichtet, hielt es das Gericht für angemessen, „einen Weg für Korrekturen in einer Form zu öffnen, die der Geschlechtsidentität eines Individuums entspricht“. The Japan Times zitierte die Erklärung des Gerichts, wonach die Geschlechtsidentität „direkt mit der persönlichen Existenz eines Individuums verbunden ist, was sie zu einem bedeutenden rechtlichen Gut macht“.

Der Anwalt des Klägers, Shun Nakaoka, betonte in einem Kommentar gegenüber The Japan Times, dass eine nichtbinäre Geschlechtsidentität vor dieser Entscheidung in Japan rechtlich nicht anerkannt war. Laut dem Verteidiger ist die Erklärung des Gerichts ein wichtiger Schritt zur rechtlichen Anerkennung nichtbinärer Menschen im Land.

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