EU-Gericht: Ungarns Anti-LGBT-Gesetz verletzt grundlegende Werte der Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 21. April entschieden, dass das ungarische Gesetz von 2021, das Minderjährigen den Zugang zu Inhalten über Homosexualität und Transgender-Personen erschwert, gegen EU-Recht und die grundlegenden Werte der Union verstößt. Veröffentlicht wurde die Entscheidung in einer Pressemitteilung des EuGH im Verfahren C-769/22; auch The Guardian berichtete darüber.

Im Zentrum des Verfahrens stand das sogenannte Kinderschutzgesetz, das 2021 unter der Regierung von Viktor Orbán verabschiedet wurde. Es verbot Schulmaterialien zu Homosexualität und Transgender-Themen und beschränkte entsprechende Inhalte in Fernsehprogrammen, Filmen und Werbung vor 22 Uhr. Kritiker hatten das Gesetz zuvor mit Russlands „Propaganda“-Gesetz verglichen.

Nach Auffassung des Gerichts stigmatisieren und marginalisieren die ungarischen Vorschriften LGBT-Personen, auch Menschen, die nicht cisgeschlechtlich sind, und bringen sie faktisch mit wegen Pädophilie verurteilten Personen in Verbindung. Das verletze die Menschenwürde, das Diskriminierungsverbot sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit von Kindern, der breiten Öffentlichkeit und von Dienstleistern. Außerdem verstoße das Gesetz gegen EU-Vorschriften zum Datenschutz.

Das Gericht wies auch die Argumente Budapests zum Schutz von Kindern und zur nationalen Identität zurück. Ein Mitgliedstaat könne sich nicht auf nationale Identität berufen, wenn ein Gesetz die Werte untergrabe, auf denen die Europäische Union beruht. Zugleich stellte das Gericht in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat erstmals gesondert einen Verstoß gegen Artikel 2 des EU-Vertrags fest, der Menschenwürde, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenrechte nennt. Ungarn muss das Urteil unverzüglich umsetzen und sowohl die eigenen Prozesskosten als auch die Kosten der Europäischen Kommission tragen.

Das Urteil wird zu einem der ersten rechtlichen Tests für die künftige Regierung von Péter Magyar, der die Wahl vom 12. April 2026 gewann und voraussichtlich im Mai das Amt übernimmt. Magyar hat versprochen, eingefrorene EU-Mittel zurückzuholen, von denen ein Teil wegen des Anti-LGBT-Gesetzes blockiert wurde. Der größere Teil der Gelder wurde jedoch aus anderen Gründen eingefroren, darunter wegen Drucks auf die Wissenschaftsfreiheit, Verstößen gegen das Asylrecht sowie Sorgen über Korruption und die Unabhängigkeit der Justiz. Ob er die unter Orbán eingeführten Anti-LGBT-Maßnahmen aufheben wird, hat Magyar bislang nicht gesagt. Die ungarische Regierung reagierte bis zur Veröffentlichung nicht öffentlich auf das Urteil.

Sechzehn EU-Mitgliedstaaten, darunter Österreich, Frankreich, Deutschland und Spanien, schlossen sich der Klage der Europäischen Kommission gegen Ungarn an, ebenso das Europäische Parlament. Die niederländische Europaabgeordnete Tineke Strik erklärte, die neue Regierung müsse die vollständige Wiederherstellung der Rechte von LGBT-Personen ins Zentrum ihrer Rechtsstaatsreformen stellen. Die ungarische Organisation Háttér nannte die Entscheidung einen wichtigen Meilenstein und einen historischen Sieg. Ihre Vertreterin Eszter Polgári sagte, das Gericht habe klargemacht, dass kein Staat LGBT-Menschen durch Stigmatisierung ausgrenzen dürfe. ILGA-Europe erklärte zudem, Ungarn könne nicht in eine Zeit nach Orbán eintreten, ohne sowohl dieses Gesetz als auch das Verbot von Pride-Paraden aufzuheben.