Botswana streicht das Verbot gleichgeschlechtlicher Beziehungen offiziell aus dem Strafgesetzbuch

Botswana hat die kolonialen Bestimmungen, mit denen einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen früher bestraft wurden, nun auch offiziell aus dem Text seines Strafgesetzbuchs gestrichen. Darüber berichtete MambaOnline . Formal wurde die Änderung bereits am 26. März veröffentlicht. Politisch und symbolisch ist sie wichtig, weil die Gerichte des Landes das Verbot schon 2019 und 2021 aufgehoben hatten, der Wortlaut des Gesetzes aber unverändert geblieben war.

Betroffen sind die Absätze (a) und (c) von Abschnitt 164 des Strafgesetzbuchs, in denen unter „unnatürlichen Delikten“ sexuelle Handlungen „gegen die Ordnung der Natur“ erfasst wurden und bis zu sieben Jahre Haft drohten. Nach der Änderung durch Generalstaatsanwalt Dick Bayford bleibt in Abschnitt 164 nur noch das Verbot sexueller Handlungen mit Tieren stehen.

Der High Court von Botswana entschied schon 2019, die Kriminalisierung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen verletze die Rechte auf Würde, Freiheit, Privatsphäre und Gleichheit. 2021 bestätigte das Berufungsgericht dieses Urteil. Praktisch konnten LGBT-Personen dafür also schon nicht mehr rechtmäßig verfolgt werden, doch die alte Formulierung blieb im Gesetz und stützte weiter Stigmatisierung.

Die Organisation LEGABIBO bezeichnete die Änderung als überfällig. Ihrer Einschätzung nach wirkte sich der Fortbestand dieser Bestimmungen trotz der Gerichtsurteile weiter auf den Zugang von LGBT-Personen zu Gesundheitsversorgung, Sicherheit, Arbeit und einem offenen Leben ohne Angst aus.

Der Kampf um volle Gleichstellung ist damit in Botswana aber nicht beendet. Wie MambaOnline ebenfalls berichtet, fechten Bonolo Selelo und Tsholofelo Kumile weiterhin das Ehegesetz des Landes an, und ihr Verfahren soll im Juli fortgesetzt werden.