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Großbritannien aktualisiert Asylleitlinien für LGBT-Antragsteller aus Georgien

Das Gebäude des britischen Innenministeriums in London. Archivfoto von 2010. Steph Gray / Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0. Verkleinert und in WebP umgewandelt.
Das Gebäude des britischen Innenministeriums in London. Archivfoto von 2010. Steph Gray / Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0. Verkleinert und in WebP umgewandelt.

Das britische Innenministerium (Home Office) veröffentlichte am 5. November 2026 eine überarbeitete Fassung seiner Leitlinien für Beamte, die über Asylanträge von LGBT-Menschen aus Georgien entscheiden. Das Dokument ist auf Oktober datiert und gilt seit dem 2. November. Es betrifft Anträge wegen Verfolgung aufgrund der tatsächlichen oder zugeschriebenen sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks.

Das Ministerium hält es weiterhin für unwahrscheinlich, dass LGBT-Menschen in Georgien generell einer realen Gefahr von Verfolgung oder schwerem Schaden durch den Staat oder nichtstaatliche Akteure ausgesetzt sind. Antragsteller müssen das Risiko im eigenen Fall darlegen. Die zuständigen Beamten müssen Art, Schwere und kumulative Auswirkungen von Drohungen, Gewalt oder Diskriminierung berücksichtigen.

Geändert hat sich die Bewertung des Schutzes durch die georgischen Behörden. In der Fassung von 2024 ging das Home Office davon aus, dass die Behörden im Allgemeinen in der Lage und bereit seien, ausreichenden Schutz vor nichtstaatlichen Akteuren zu bieten. Nun hält es wirksamen Schutz für unwahrscheinlich, wenn jemand begründete Furcht vor Verfolgung oder schwerem Schaden durch solche Akteure hat. Aus Sicht des Ministeriums könnten die Behörden diesen Schutz in der Regel bieten, seien dazu aber nicht bereit.

Die Leitlinien sehen eine Prüfung vor, ob ein Umzug in einen anderen Teil Georgiens die Gefahr abwenden könnte. Tiflis wird als ein mögliches Ziel genannt. Ein Umzug scheidet aus, wenn die betroffene Person dort aus Furcht vor Verfolgung ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität verbergen müsste. Nach der neuen Bewertung dürfte ein abgelehnter Antrag nur selten nach Paragraf 94 des britischen Staatsangehörigkeits-, Einwanderungs- und Asylgesetzes von 2002 als „offensichtlich unbegründet“ eingestuft werden können.

Der Länderteil beschreibt das georgische Gesetz zum Schutz von Familienwerten und Minderjährigen von 2024. Es verbietet die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen, medizinische Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung und Änderungen des Geschlechtseintrags in Dokumenten. Zudem beschränkt es die Verbreitung von Material über gleichgeschlechtliche Beziehungen und Geschlechtsidentität.

Urania berichtete zuvor über zwei schwule Flüchtlinge aus Turkmenistan und Tadschikistan, die sich vorübergehend in Georgien aufhielten und in ein anderes Land weiterreisen wollten.

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