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32 Menschen müssen sich im Senegal in einem Verfahren um gleichgeschlechtliche Kontakte vor Gericht verantworten

Die Staatsanwaltschaft in Louga im Nordwesten Senegals teilte am 30. Oktober 2026 mit, dass 32 Menschen vor Gericht gestellt werden. Wie die senegalesische Nachrichtenagentur APS berichtet, traf der Ermittlungsrichter die Entscheidung am 15. Oktober. Laut dem lokalen Medium iGFM ist die Verhandlung für den 12. November angesetzt.

Die Ermittlungen begannen am 23. April. Zu den Vorwürfen gehören kriminelle Vereinigung, „Handlungen wider die Natur“, vorsätzliche HIV-Übertragung, Lebensgefährdung, unrechtmäßige Erhebung personenbezogener Daten und sexuelle Belästigung. Der Begriff „Handlungen wider die Natur“ umfasst im senegalesischen Strafgesetzbuch sexuelle Handlungen zwischen Personen gleichen Geschlechts.

Der Senegal hat im März die Strafe nach dieser Vorschrift verschärft. Die neue Fassung sieht fünf bis zehn Jahre Haft vor.

Uránia hat bereits über die Gesetzesänderung und die Reaktionen im Senegal berichtet.

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