EGMR stellt Mängel bei Ermittlungen zu Angriff auf LGBT-Marsch in Moldau fest

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkündete am 29. Oktober 2026 ein endgültiges Urteil zur Beschwerde der moldauischen LGBT-Organisation Genderdoc-M. Das Gericht stellte einstimmig fest, dass Moldau das Diskriminierungsverbot in Verbindung mit der Versammlungsfreiheit verletzt hatte, weil die Behörden den Angriff auf Teilnehmende eines Marsches in Chișinău am 17. Mai 2014 nicht wirksam untersucht hatten.
Genderdoc-M organisierte den Marsch „Ein Jahr ohne Diskriminierung“ zum Internationalen Tag gegen Homophobie. Mehrere Dutzend Gegner beschimpften und bedrohten die Teilnehmenden. Ein orthodoxer Priester riss einer Mitorganisatorin eine Regenbogenflagge aus der Hand und zerriss sie. Zeugen sagten, er habe mehrere Teilnehmende geschlagen. Ein weiterer Gegner nahm ein Transparent an sich und blockierte den Zug. Danach wurde der Marsch fortgesetzt.
Das Gericht stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft ein mögliches homophobes Motiv nicht ausreichend geprüft und sich nicht um Videoaufnahmen bemüht hatte, die den Einsatz von Gewalt hätten klären können. Wie 2EU.Brussels berichtete, stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein, weil sie die Handlungen der beiden Verdächtigen als Ordnungswidrigkeiten einstufte. Die dreimonatige Frist für eine Ahndung war zu diesem Zeitpunkt bereits verstrichen. Das Gericht wies den Einwand der Regierung zurück, Genderdoc-M habe keinen Opferstatus. Die Gegner hatten die Organisation daran gehindert, den Marsch wie geplant durchzuführen.
Moldau muss Genderdoc-M 4.500 Euro für immaterielle Schäden und 1.274 Euro für Verfahrenskosten zahlen. Die Organisation begrüßte das Urteil. Laut dem moldauischen Medium NewsMaker kritisierte Genderdoc-M-Direktorin Angelica Frolov die Arbeit der Staatsanwaltschaft und wies darauf hin, dass das Ministerkomitee des Europarats die Umsetzung des Urteils überwachen werde.


