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Oberstes US-Gericht erhält vorerst Versorgung transgeschlechtlicher Gefangener

Am 21. Oktober 2026 lehnte der Oberste Gerichtshof der USA in Washington einen Eilantrag der Regierung von Präsident Donald Trump im Streit um die Behandlung transgeschlechtlicher Menschen in Bundesgefängnissen ab. Sein Beschluss im Fall Trump v. Kingdom lässt eine einstweilige Verfügung gegen neue Regeln bestehen, die Patienten Hormontherapie und andere Behandlungen bei Geschlechtsdysphorie entziehen würden.

Die Richter Clarence Thomas und Samuel Alito hätten dem Antrag der Regierung stattgegeben.

Der Streit betrifft Vorschriften der Bundesgefängnisbehörde BOP vom Februar 2026, die auf Trumps Erlass vom Januar 2025 folgten. Bei Geschlechtsdysphorie sahen sie weiterhin Psychotherapie und psychiatrische Versorgung vor, schlossen jedoch Hormontherapie, Operationen und soziale Anpassungen wie Kleidung entsprechend der Geschlechtsidentität aus. Bei Menschen, die bereits Hormone erhalten, sollte die Behandlung schrittweise beendet werden.

Bundesbezirksrichter Royce Lamberth in Washington blockierte die Regeln am 17. Juni 2026 und erneuerte die einstweilige Verfügung am 26. August. Laut den Unterlagen der unteren Gerichte kam das Gericht vorläufig zu der Einschätzung, die Behörde könnte willkürlich gehandelt haben, weil sie ihre eigenen langjährigen Erfahrungen mit dieser Versorgung nicht berücksichtigt habe. Die Verfügung erhält während des Verfahrens die bisherigen Behandlungsregeln für Gefangene mit diagnostizierter Geschlechtsdysphorie.

In ihrer Erwiderung an den Supreme Court vom 9. Oktober argumentierten Regierungsanwälte, der Verzicht auf Hormone, Operationen und soziale Anpassungen sei durch unzureichende medizinische Belege, die Sicherheit der Einrichtungen und Belange der Gefängnisverwaltung gerechtfertigt. Außerdem hätten die Gerichte ihre eigene Einschätzung an die Stelle der zuständigen Behörde gesetzt und die Grenzen zulässigen Eingreifens überschritten.

Drei inhaftierte Personen reichten die Klage im März 2025 ein. Sie werden von der American Civil Liberties Union (ACLU), deren Zweig im District of Columbia und der Menschenrechtsorganisation Transgender Law Center vertreten. In einer ACLU-Erklärung bezeichneten die Anwälte der Kläger die Ablehnung als wichtig für den Erhalt ärztlich verordneter Versorgung. Sie erklärten, der Entzug notwendiger Behandlung verletze die verfassungsmäßigen Rechte von Gefangenen.

Uránia berichtete bereits über den Antrag der Trump-Regierung vom 28. September an den Supreme Court.

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