Marsch in Rumäniens Hauptstadt fordert Anerkennung gleich- und verschiedengeschlechtlicher Partnerschaften
Am 31. Oktober 2026 fand in Bukarest, der Hauptstadt Rumäniens, ein Marsch für die Einführung eingetragener Partnerschaften für unverheiratete gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare statt. Die Teilnehmenden forderten das Parlament auf, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden, berichtet Știrile ProTV.
Die Angaben zur Teilnehmerzahl gehen auseinander: ProTV spricht von Hunderten, der öffentlich-rechtliche Sender TVR von mehr als tausend Menschen. Trotz Regens zogen die Demonstrierenden vom Universitätsplatz zum Siegesplatz.
Veranstalter war die Bewegung Parteneriat Civil ACUM, gegründet von der rumänischen LGBT-Organisation MozaiQ und der als Aluziva bekannten Bloggerin Alina Greavu. Nach einer von der Nachrichtenagentur AGERPRES veröffentlichten Erklärung der Organisatoren erhielt eine Petition für eingetragene Partnerschaften mehr als 100.000 Unterschriften. Diese wurden am 27. Mai der Abgeordnetenkammer übergeben; nach Angaben der Organisatoren lag bis zum Marsch keine öffentliche Antwort der Behörden vor.
Unter Berufung auf die Volkszählung von 2021 schätzen die Organisatoren die Zahl unverheirateter Paare im Land auf mehr als 360.000. Gemeint sind alle solchen Paare, nicht nur gleichgeschlechtliche. MozaiQ-Leiter Vlad Viski schilderte ProTV Schwierigkeiten bei Krankenhausbesuchen und beim Erhalt der Wohnung nach dem Tod eines Partners.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte am 23. Mai 2023 im Fall Buhuceanu und andere gegen Rumänien, den 21 gleichgeschlechtliche Paare angestrengt hatten, eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens fest. Er verpflichtete das Land, diese Beziehungen anzuerkennen und zu schützen, ließ den Behörden aber die Wahl der Rechtsform.
Die rumänische Regierung hatte in dem Verfahren argumentiert, einzelne Rechte der Partner ließen sich durch private Verträge sichern. Der Gerichtshof hielt dies nicht für ausreichend, um Paaren die rechtliche Anerkennung zu verweigern.
Uránia berichtete bereits über die Überwachung der Umsetzung dieses Urteils durch Rumänien im Europarat.


