In Russland wurden auch LGBT-Gegner wegen Beiträgen mit Regenbogenflaggen bestraft

Russische Gerichte haben wegen Beiträgen mit Regenbogenflaggen auch gegen Menschen, die LGBT ablehnen, Geldstrafen und Verwaltungshaft verhängt. Solche Fälle aus verschiedenen Jahren untersuchte Mediazona in einem am 28. Oktober 2026 veröffentlichten Bericht. Die Journalisten verglichen Gerichtsunterlagen mit den Erklärungen der Betroffenen; in einigen anderen Fällen berücksichtigten Gerichte den kritischen Kontext und stellten die Verfahren ein.
Die Rentnerin Vera Makejewa aus Kurgan, die das Verbot der „LGBT-Bewegung“ unterstützt hatte, erhielt wegen älterer geteilter Beiträge mit einer Regenbogenflagge eine Geldstrafe von 1.500 Rubel. Nach ihren Worten brachten die Beiträge ihre Ablehnung von LGBT zum Ausdruck. Laut Verfahrensakte des Stadtgerichts Kurgan wurde ihr Fall nach Artikel 20.3 Absatz 1 des russischen Ordnungswidrigkeitengesetzbuchs am 29. März 2025 verhandelt und eine Verwaltungsstrafe verhängt.
Pjotr Woronin aus Pjatigorsk in Südrussland erhielt einen Tag Verwaltungshaft wegen eines Bildes, das neben europäischen Staats- und Regierungschefs ein Hakenkreuz und eine Regenbogenflagge zeigte. Er erklärte, er habe die abgebildeten Politiker verspotten und nicht unterstützen wollen. Auch PinkNews beschreibt den Fall in einem Beitrag vom 30. Oktober, der die Analyse von Mediazona zusammenfasst.
Nach einer anderen Vorschrift, die „LGBT-Propaganda“ betrifft, wurde der Rentner Wladimir Sugakow aus Prokopjewsk in Sibirien zu einer Geldstrafe von 100.000 Rubel verurteilt. Wie Mediazona bereits berichtet hatte, wurde sein Fall am 14. August 2025 verhandelt. Sugakow sagte den Journalisten, er habe Fotos von Pride-Paraden mit dem Lied „Petuschki“ von Sergei Trofimow zu einem Video montiert, um LGBT zu kritisieren. Nach seiner Darstellung legte die Polizei dem Gericht Bildschirmfotos ohne den erklärenden Kontext vor.
Der Bericht schildert auch den Fall des polnischen katholischen Priesters Grzegorz Zwoliński, bekannt als Pater Grigori, der in Kirow lebte. Er erhielt eine Geldstrafe von 1.000 Rubel für eine Regenbogenflagge in einem Beitrag, in dem er einen katholischen Würdenträger kritisierte. Der Priester sagte, er habe die Flagge hinzugefügt, um Aufmerksamkeit zu erregen. Laut dem Medium wurden später seine Aufenthaltserlaubnis widerrufen und ein 50-jähriges Einreiseverbot nach Russland verhängt; zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war er in Polen und ging gegen das Verbot vor.
Anders endete der Fall des Dichters und Journalisten Alimardan Rusijew aus Nowy Urengoi im hohen Norden Russlands. SOTA berichtete am 10. September, dass ein Gericht im Juli 2026 das Verfahren wegen der Darstellung nationalsozialistischer und extremistischer Symbole in seinem Beitrag eingestellt hatte. Die Richterin befand, das Gedicht und die begleitenden Erläuterungen drückten die ablehnende Haltung des Autors gegenüber den dargestellten Erscheinungen aus und keine Unterstützung dafür.
Die Fälle betreffen unterschiedliche Rechtsvorschriften. Artikel 20.3 des Ordnungswidrigkeitengesetzbuchs stellt das öffentliche Zeigen verbotener Symbole unter Strafe. Eine Anmerkung enthält eine Ausnahme für Verwendungen, die eine ablehnende Haltung gegenüber Nationalsozialismus und Extremismus fördern, sofern die jeweilige Ideologie weder propagiert noch gerechtfertigt wird. Artikel 6.21 sieht gesondert Strafen für das vor, was das russische Gesetz „Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen“ nennt.
Am 30. November 2023 stufte das Oberste Gericht Russlands auf eine Klage des Justizministeriums hin die „internationale öffentliche LGBT-Bewegung“ als extremistische Organisation ein und verbot ihre Tätigkeit. Wie Interfax berichtete, begründete das Ministerium die Klage mit Anzeichen einer „extremistischen Ausrichtung“, darunter der Anstiftung zu sozialem und religiösem Unfrieden. Nach dieser Entscheidung begannen Gerichte, die Regenbogenflagge als Symbol der verbotenen Bewegung zu behandeln.
Uránia berichtete bereits über eine Frau aus Kemerowo, die wegen eines Memes mit einem Mann im regenbogenfarbenen Anzug 1.000 Rubel zahlen musste. Auch in diesem Fall wandte das Gericht Artikel 20.3 an.


