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US-Justizministerium schreibt Forschung zu Geschlechtsdysphorie und Gewaltkriminalität aus

Eingang zum Gebäude des US-Justizministeriums in Washington, 2025. Foto: G. Edward Johnson / Wikimedia Commons, CC BY 4.0; verkleinert, in WebP umgewandelt.
Eingang zum Gebäude des US-Justizministeriums in Washington, 2025. Foto: G. Edward Johnson / Wikimedia Commons, CC BY 4.0; verkleinert, in WebP umgewandelt.

Das National Institute of Justice im US-Justizministerium hat am 9. Oktober 2026 eine Förderung für Forschung zu Geschlechtsdysphorie, ihrer Behandlung und gewalttätigem Verhalten ausgeschrieben. Insgesamt steht eine Million Dollar bereit. Die Bekanntmachung betont, dass dazu nur wenige empirische Erkenntnisse vorliegen, insbesondere über mögliche ursächliche Mechanismen.

Das Institut schlägt die Auswertung vorhandener Daten vor. Als Beispiele nennt es die Häufigkeit von Gewaltstraftaten, Daten über Gefangene, Zusammenhänge von Gewalt mit Diagnose oder Behandlung, Überschneidungen zwischen Opfer- und Tätererfahrungen sowie Begleiterkrankungen. Dies sind Beispiele, keine Vorgabe, ausschließlich Gefangene zu untersuchen. Laut Förderbedingungen ist die Erhebung neuer Primärdaten nicht vorgesehen; Antragsteller müssen die Grenzen ihrer Daten und den möglichen Zugang erläutern.

Erstanträge sind bis zum 23. November über Grants.gov einzureichen, vollständige Anträge bis zum 30. November über JustGrants, jeweils nach US-Ostküstenzeit.

Meghan Maury aus der politischen Leitung des Transgender Law Center befürchtet, die Regierung habe das gewünschte Ergebnis bereits festgelegt. Wie LGBTQ Nation berichtet, fiel diese Einschätzung in einem Kommentar gegenüber Science. Elena Redfield vom Williams Institute bezweifelte die Zugänglichkeit von Diagnosedaten aus geschützten Krankenakten. Der Harvard-Psychiater Alexander Tsai warnte, die Analyse einer Gefangenenstichprobe könne die geschätzte Kriminalität überhöhen.

Der American Psychiatric Association zufolge bezeichnet Geschlechtsdysphorie klinisch bedeutsames Leiden aufgrund einer Nichtübereinstimmung von Geschlechtsidentität und bei der Geburt zugewiesenem Geschlecht. Nicht jeder trans Mensch hat diese Diagnose. Die Ausschreibung allein belegt weder einen Zusammenhang noch eine ursächliche Beziehung zwischen Dysphorie, ihrer Behandlung und Gewalt.

Urania berichtete bereits über den Streit um Gefängnisgewaltstatistiken des US-Justizministeriums und Daten zu trans Gefangenen.

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