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Verteidigung brasilianischer Studentin Isadora Borges berichtet über Versuch, Transphobie-Verfahren wiederaufzunehmen

Isadora Borges. Foto: ADF International
Isadora Borges. Foto: ADF International

Die brasilianische Bundesstaatsanwaltschaft hat die Einstellung eines Strafverfahrens gegen die Veterinärmedizinstudentin Isadora Borges wegen Beiträgen über trans Menschen angefochten. Das teilte ADF International am 21. Oktober 2026 mit. Die Organisation unterstützt ihre Verteidigung. Es geht um den Versuch, die Entscheidung überprüfen zu lassen; eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht bestätigt.

Wie The Christian Post berichtet, will die Staatsanwaltschaft den Fall vor den Obersten Gerichtshof für nichtverfassungsrechtliche Fragen (STJ) bringen. Nach Einschätzung der Verteidigung drohen Borges bei erneuter Strafverfolgung und einer Verurteilung zwei bis fünf Jahre Haft je Anklagepunkt, insgesamt bis zu zehn Jahre.

Allerdings verzeichnet die öffentliche Verfahrensübersicht bei Escavador die Einlegung eines besonderen Rechtsmittels am 26. August und dessen Nichtzulassung am 25. September 2026. Die ADF-Mitteilung vom 21. Oktober erläutert diesen Eintrag nicht. Bis zum 27. Oktober ließ sich nicht bestätigen, ob das Rechtsmittel nach der Nichtzulassung weiterverfolgt oder das Strafverfahren wiederaufgenommen wurde.

Am 12. März stellte der dritte Senat des Bundesregionalgerichts der 5. Region in Recife das im Bundesstaat Paraíba geführte Verfahren einstimmig ein. Laut der veröffentlichten Entscheidung enthielten Borges’ Texte keine Aufrufe zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt. Auch der für eine Strafbarkeit erforderliche Vorsatz sei nicht erkennbar.

Die Anklage betraf zwei Beiträge vom 16. November 2020 auf Twitter, heute X. Borges erklärte unter Berufung auf das bei der Geburt festgestellte Geschlecht, trans Frauen seien keine Frauen; Operationen und Hormone veränderten die DNA nicht. Nach Angaben des brasilianischen Rechtsportals Migalhas beteiligte sich die trans Abgeordnete des brasilianischen Bundesparlaments Erika Hilton aufseiten der Anklage an dem Verfahren.

Die Parteien bewerten diese Äußerungen unterschiedlich. Aus der März-Entscheidung geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten sah und den diskriminierenden Vorsatz in einer gerichtlichen Beweisaufnahme prüfen lassen wollte. Die Verteidigung bezeichnete die Beiträge als Meinungen zum Verhältnis zwischen biologischem Geschlecht und Geschlechtsidentität. ADF-Jurist Julio Pohl kritisierte den Versuch einer erneuten Prüfung als Gefahr für die Redefreiheit.

Rechtsgrundlage der Anklage war eine Entscheidung des Obersten Bundesgerichts von 2019: Bis der Kongress eine eigene Regelung verabschiedet, sind die Bestimmungen des Antirassismusgesetzes auf Homophobie und Transphobie anzuwenden. Die Entscheidung im Fall Borges betraf konkrete Beiträge und hob diesen Ansatz nicht auf.

Uránia berichtete bereits über die Wiederwahl von Erika Hilton und weiteren trans Abgeordneten ins brasilianische Parlament.

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