Organisation in Mexiko fordert klarere Regeln für LGBT-Kandidaturen
Die LGBT-Organisation Sinaloa Incluyente hat das Wahlinstitut des mexikanischen Bundesstaates Sinaloa (IEES) am 22. Oktober 2026 aufgefordert, öffentliche und transparente Nominierungsregeln im Rahmen der Maßnahmen zur LGBT-Repräsentation festzulegen. Laut Debate betrifft der Aufruf den Zugang zu Kandidaturen, Prüfverfahren und Rechenschaftspflichten bei kommenden Wahlen.
Die Organisation schlägt vor, das gesellschaftliche Engagement der Kandidaten, ihre bisherige Arbeit für Gleichberechtigung und ihre Dialogbereitschaft gegenüber LGBT-Gruppen zu berücksichtigen. An der Diskussion über die Regeln sollen örtliche Gemeinschaften und Organisationen teilnehmen.
Sinaloa Incluyente betont zugleich den Schutz der Privatsphäre. Konsultationen dürften ihrer Ansicht nach keine persönlichen Informationen offenlegen, nur eine Form des Identitätsausdrucks vorgeben oder Dritten die Entscheidung darüber überlassen, wer zur LGBT-Bevölkerung gehört.
Wie Revista Espejo erläutert, folgt der Aufruf auf Beschwerden von Aktivisten über die Anwendung der Maßnahmen, darunter Vorwürfe vom Oktober 2025. Es handelt sich um Anschuldigungen von Aktivisten; die Berichte nennen kein Gerichtsurteil, das Betrug feststellt. Zusätzliche Kriterien werden als Vorschläge für künftige Wahlen diskutiert, nicht als bereits beschlossene Anforderungen.
Für die Wahlen 2023–2024 verpflichtete Beschluss IEES/CG049/23 Parteien, auch in Koalitionen, mindestens ein LGBT-Kandidatenpaar aus einer Person für das Abgeordnetenmandat und einer Ersatzperson aufzustellen: in einem Wahlkreis oder unter den ersten acht Plätzen einer Parteiliste. Zum Nachweis der LGBT-Zugehörigkeit genügte eine eigene schriftliche Erklärung; es galt der Grundsatz des guten Glaubens. Dies war eine Nominierungspflicht, keine Garantie für ein Mandat.
Laut historischem Überblick des IEES wurden besondere Maßnahmen für LGBT-Kandidaturen zum Landesparlament erstmals für die Wahlen 2020–2021 eingeführt.


