Indiens Oberster Gerichtshof verlangt Auskunft über den Zugang von trans Bewerbern zu Lehrerstellen

Indiens Oberster Gerichtshof in Neu-Delhi forderte die Behörden Delhis am 16. Oktober 2026 auf, zu erklären, warum Lehrerstellen getrennt für Männer und Frauen ausgeschrieben werden und wie trans Bewerber in diesem System berücksichtigt werden. Darüber berichtete Navbharat Times am 21. Oktober.
Der Gerichtsbeschluss fragt nach den Vorschriften für Stellenausschreibungen des Delhi Subordinate Services Selection Board (DSSSB), der Auswahlbehörde für nachgeordnete öffentliche Dienste. Das Gericht will wissen, ob diese Vorschriften eine Aufteilung nach Geschlecht verlangen. Falls nicht, müssen die Behörden deren Zweck erklären; falls doch, müssen sie ihre Anwendung begründen. Außerdem fragt das Gericht, ob eine Kategorie für ein drittes Geschlecht vorgesehen ist.
Eine der Antragstellerinnen ist die indische Lehrerin Jane Kaushik, eine trans Frau. Laut LawChakra verlangt sie eigene Lehrerstellen für trans Menschen, Erleichterungen bei Altersgrenzen und Mindestqualifikationen sowie Regeln für ihre Einstellung in den öffentlichen Dienst. Bereits am 10. April hatte der Oberste Gerichtshof ihr erlaubt, sich in der Transgender-Kategorie zu bewerben, unabhängig vom Geschlecht in der Ausschreibung.
Ein verbundenes Verfahren des Antragstellers Praveen Singh betrifft Erleichterungen bei Altersgrenzen. Laut einem Bericht von ANI fragte der Oberste Gerichtshof, warum das Hohe Gericht von Delhi eine Befugnis aus seinen eigenen Dienstvorschriften nicht genutzt habe, um die Altersanforderungen angesichts der sozioökonomischen Diskriminierung von trans Menschen zu lockern.
Die Antragsgegner erhielten ab dem Beschluss 15 Tage für schriftliche Erklärungen unter Eid. Die Antragsteller können vor der nächsten Verhandlung am 19. November darauf antworten. Der Beschluss entscheidet noch nicht in der Sache und führt selbst keine neuen Quoten oder Einstellungsregeln ein.
Foto: Subhashish Panigrahi / Wikimedia Commons, 11. Dezember 2019. CC BY-SA 4.0. Verkleinert und ohne Beschnitt in WebP umgewandelt; die abgeleitete Fassung steht unter derselben Lizenz.


