LGBT-Organisationen in Frankreich klagen gegen Berufsbeschränkungen für Menschen mit HIV

Sechs französische Organisationen haben am 15. Oktober 2026 in Paris den Staatsrat, das höchste Verwaltungsgericht des Landes, angerufen. Sie wenden sich gegen Beschränkungen beim Zugang von Menschen mit HIV zu bestimmten Stellen in den Streitkräften, der Gendarmerie, der Feuerwehr und im Zivilschutz. Die sie vertretende Kanzlei Deshoulières Avocats teilte die Klageerhebung mit.
Zum Bündnis gehören Mousse, STOP Homophobie, Familles-LGBT, Élus locaux contre le Sida (ELCS), FLAG! und SOS Racisme. Bereits am 30. Juni hatten sie die Minister für Verteidigung, Inneres und Gesundheit aufgefordert, entsprechende Bestimmungen aus zwölf Verordnungen aufzuheben. Nach Angaben ihrer Anwälte galt das Ausbleiben einer Antwort innerhalb von zwei Monaten als stillschweigende Ablehnung. Gegen diese Ablehnung richtet sich die Klage.
Der Anwalt der Kläger, Étienne Deshoulières, erläutert, dass das medizinische System SIGYCOP den allgemeinen Gesundheitszustand mit einem G-Koeffizienten bewertet; G1 ist die beste Einstufung. Menschen mit HIV könnten selbst bei wirksamer Behandlung und ohne Symptome höchstens G2 erhalten. Das verschließe ihnen bestimmte Verwendungen, darunter als Militärpilot. Die Kläger beanstanden zudem die Weitergabe von Gesundheitsdaten an Personalstellen, die sie für übermäßig und unzutreffend halten.
Wie AFP in einem Bericht auf Boursorama meldete, wies das Streitkräfteministerium Vorwürfe des Rassismus und der Homophobie zurück. Menschen mit HIV würden in nahezu allen militärischen Fachrichtungen eingestellt. Eine Quelle im Ministerium begründete die Anforderungen gegenüber der Agentur mit der Sicherheit der Soldaten und Einsätze; die Kriterien würden mit medizinischen Fortschritten weiterentwickelt.
Das frühere Verfahren begann 2020. Wie Frankreichs Ombudsstelle für Grundrechte erläutert, stellte der Staatsrat nach einer Änderung der Regeln am 21. November 2023 die Prüfung der betreffenden Anträge ohne Sachentscheidung ein. Die Reform erweiterte den Zugang von Menschen mit HIV zum Dienst, doch für einzelne Stellen blieben Beschränkungen bestehen.
Die WHO bestätigt, dass Menschen, die regelmäßig antiretrovirale Medikamente einnehmen und eine nicht nachweisbare Viruslast aufrechterhalten, HIV nicht auf Sexualpartner übertragen. Die Kläger betonen, sie verlangten keine Abschaffung medizinischer Untersuchungen, sondern individuelle Bewertungen der tatsächlichen beruflichen Eignung anhand objektiver und verhältnismäßiger Kriterien. Die Klage allein hebt bestehende Beschränkungen nicht auf; die Entscheidung im neuen Verfahren steht noch aus.
Foto: der Staatsrat in Paris, August 2009. Urheber: LPLT, Wikimedia Commons, Lizenz CC BY-SA 3.0. Ohne Beschnitt verkleinert und in WebP umgewandelt.


