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Gericht in Kolumbien ordnet Erhalt entfernter LGBT-Exponate des Nationalmuseums an

Nationalmuseum Kolumbiens in Bogotá, 11. März 2015. Peter Angritt / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0. Verkleinert und in WebP umgewandelt.
Nationalmuseum Kolumbiens in Bogotá, 11. März 2015. Peter Angritt / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0. Verkleinert und in WebP umgewandelt.

Das Familiengericht Nr. 24 in Kolumbiens Hauptstadt Bogotá hat am 19. Oktober 2026 die Sicherung von Gegenständen angeordnet, die aus dem Nationalmuseum entfernt wurden, darunter Objekte zur LGBT-Geschichte. Laut El Colombiano handelt es sich um eine einstweilige Maßnahme während der Prüfung eines Grundrechtsschutzantrags gegen das Kulturministerium und das Museum. Die Ausstellung wurde am 15. Oktober verändert.

Das Museum darf die strittigen Gegenstände weder zerstören oder verändern noch aus dem Gebäude verbringen oder an Dritte zurückgeben. Weitere Entfernungen wegen ihres Inhalts erfordern begründende Verwaltungsakte. Das Gericht verlangte zudem binnen 24 Stunden nach Zustellung ein Verzeichnis mit Standort und Zustand der Objekte sowie der Stelle, die ihre Entfernung angeordnet hatte.

Nach Angaben von EFE gehören dazu eine Pride-Flagge der LGBT-Aktivistin Elizabeth Castillo und ein Stift, mit dem 2016 das Friedensabkommen mit der Guerillaorganisation FARC unterzeichnet wurde. Die Änderungen betrafen auch Materialien über Feminismus und Opfer politischer Gewalt.

Erste Berichte nannten etwa dreißig Gegenstände. Laut der von El Espectador veröffentlichten präzisierten Liste führt ein Anhang zur Stellungnahme des Ministeriums jedoch 63 Objekte auf: 22 aus den Museumssammlungen sowie Leihgaben, Faksimiles und Begleitmaterialien.

In seiner Stellungnahme an das Gericht vom 20. Oktober wies das Ministerium Zensur und Diskriminierung zurück, verwies auf eine Anweisung des kolumbianischen Präsidenten Abelardo de la Espriella und begründete die Änderungen mit einer Überprüfung der Ausstellung und ihrer pädagogischen Neutralität. Die Sammlungsobjekte würden in den Depots unter angemessenen konservatorischen Bedingungen verwahrt. Kulturministerin Paola Holguín hatte zuvor erklärt, das Museum dürfe nicht der politischen Indoktrination dienen; der Präsident verlangte, das aus öffentlichen Räumen zu entfernen, was er für eine Verherrlichung des Terrorismus hält.

Den Antrag stellten der kolumbianische Abgeordnete Gabriel Becerra und Vertreter der LGBT-Gruppen León Zuleta und Revolución en Rosa. Das Gericht sah eine mögliche Beeinträchtigung der Rechte auf historische Erinnerung, Wahrheit und künstlerische Meinungsäußerung. Die Anordnung entscheidet nicht über die Sache selbst und verlangt keine Rückkehr der Objekte in die Ausstellungsräume.

Titelbild: Peter Angritt / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0. Archivfoto von 2015; verkleinert und ohne Beschnitt in WebP umgewandelt. Die bearbeitete Fassung steht unter derselben Lizenz.

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