Burkina Fasos Parlament nimmt Strafen für gleichgeschlechtliche Beziehungen in neues Strafgesetzbuch auf
Das Parlament von Burkina Faso hat am 20. Oktober 2026 in der Hauptstadt Ouagadougou ein neues Strafgesetzbuch verabschiedet, das strafrechtliche Sanktionen für gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen vorsieht. Nach Angaben des Parlaments stimmten alle 71 an der Abstimmung beteiligten Abgeordneten für den Entwurf.
Justizminister Edasso Rodrigue Bayala erklärte, Bestimmungen zu gleichgeschlechtlichen Beziehungen und deren „Förderung“ seien bereits im Personen- und Familiengesetzbuch enthalten gewesen. Sie seien in das Strafgesetzbuch übernommen worden, um Vorschriften über Straftaten und Strafen zusammenzuführen, berichtet Justice Infos Burkina. Die Abstimmung im Oktober bedeutet somit nicht die erstmalige Einführung eines strafrechtlichen Verbots.
Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Human Dignity Trust wurde das Personen- und Familiengesetzbuch am 1. September 2025 verabschiedet und am 25. September desselben Jahres unterzeichnet. Artikel 210-3 sah für einvernehmliche gleichgeschlechtliche Sexualkontakte und deren „Förderung“ zwei bis fünf Jahre Haft sowie eine Geldstrafe vor. Dieser Strafrahmen bezieht sich auf die Vorschrift von 2025.
Bereits im September 2025 kritisierte Amnesty International die Kriminalisierung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen zwischen Erwachsenen. Die Organisation erklärte, sie verletze die Rechte auf Gleichheit vor dem Gesetz und auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Das neue Gesetzbuch umfasst 933 Artikel und überarbeitet das Strafrecht von 2018. Die Behörden begründen die Reform mit neuen Kriminalitätsformen und dem Ziel, die öffentliche Sicherheit zu stärken. Wie die staatliche Nachrichtenagentur AIB berichtet, führt es auch die Todesstrafe für bestimmte Delikte wieder ein, darunter Terrorismus, Spionage und Hochverrat. Die Pressemitteilung des Parlaments nennt weder die genauen Sanktionen der neuen Vorschriften zu gleichgeschlechtlichen Beziehungen noch das Datum des Inkrafttretens.


