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Menschenrechtler kritisieren UN-Menschenrechtsratssitze für Staaten, die gleichgeschlechtliche Kontakte bestrafen

Saal der UN-Generalversammlung in New York, 20. Februar 2024. Archivfoto: Mojnsen / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0. Verkleinert, WebP.
Saal der UN-Generalversammlung in New York, 20. Februar 2024. Archivfoto: Mojnsen / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0. Verkleinert, WebP.

Die Menschenrechtsorganisation African Human Rights Coalition (AHRC) hat die Wahl von Burundi, Ghana, Nigeria und Sambia in den UN-Menschenrechtsrat am 13. Oktober 2026 in New York kritisiert. In ihrer Stellungnahme verwies sie darauf, dass einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Kontakte in diesen Ländern weiterhin strafbar sind.

Insgesamt wurden 15 Staaten für eine Amtszeit vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 gewählt, wie aus UN-Unterlagen hervorgeht. In allen fünf Regionalgruppen entsprach die Zahl der Kandidaten der Zahl der freien Sitze: Auf der offiziellen Liste standen 15 Bewerber für 15 Sitze. Die Generalversammlung stimmte geheim ab.

AHRC-Geschäftsführerin Melanie Nathan erklärte, sie halte es für unvertretbar, Regierungen, die gleichgeschlechtliche Kontakte bestrafen, mit dem internationalen Schutz der Menschenrechte zu betrauen. Ihrer Ansicht nach sollte die Ratsmitgliedschaft Rechenschaft über die Innenpolitik verlangen, statt ihr Legitimität zu verleihen. Die Koalition verbindet Strafverbote zudem mit Risiken von Erpressung, Gewalt und Angst davor, Schutz zu suchen.

Laut der Rechtsdatenbank des Human Dignity Trust bestehen solche Strafvorschriften in allen vier Ländern fort. Unter den 15 gewählten Staaten ist ein weiteres Land mit solchen Gesetzen: Kuwait. In Ghana und Kuwait betrifft das entsprechende Verbot sexuelle Kontakte zwischen Männern.

Nigerias Regierung bezeichnete das Ergebnis in ihrer eigenen Erklärung vom 14. Oktober zur Wahl als Zeichen des Vertrauens in das Engagement des Landes für den Menschenrechtsschutz. Sie dankte den UN-Mitgliedstaaten und bekräftigte ihre Absicht, einen konstruktiven Dialog und internationale Zusammenarbeit zu verfolgen sowie die Grundfreiheiten zu schützen.

Der Rat besteht aus 47 Staaten. Die UN-Regeln verlangen, bei der Wahl den Beitrag der Kandidaten zum Menschenrechtsschutz und ihre freiwilligen Zusagen zu berücksichtigen. Gewählte Mitglieder sollen die höchsten Standards in diesem Bereich einhalten und mit dem Rat kooperieren.

Urania berichtete bereits über den Aufruf des Menschenrechtsinstituts der International Bar Association an Ghana, einen Gesetzentwurf zur Ausweitung strafrechtlicher Maßnahmen gegen LGBT-Personen nicht umzusetzen.

Foto: Mojnsen / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0. Archivaufnahme vom 20. Februar 2024; ohne Beschnitt verkleinert und in WebP umgewandelt.

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