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Polnisches Gericht verpflichtet Kaja Godek zur Entschuldigung bei LGBT-Aktivist Bart Staszewski

Bart Staszewski bei einer Preisverleihung in der Schweiz am 14. Oktober 2019. Foto: PullBear / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Bart Staszewski bei einer Preisverleihung in der Schweiz am 14. Oktober 2019. Foto: PullBear / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Das Bezirksgericht Warschau hat die polnische konservative Aktivistin Kaja Godek am 19. Oktober 2026 verpflichtet, sich bei dem LGBT-Aktivisten Bart Staszewski zu entschuldigen. Wie Onet berichtet, verhandelte das Gericht dessen Zivilklage zum Schutz seiner Persönlichkeitsrechte wegen einer Äußerung Godeks beim Gleichheitsmarsch in Lublin 2021.

Die Auseinandersetzung ereignete sich am 23. Oktober 2021 im ostpolnischen Lublin. Godek, Abtreibungsgegnerin und Vertreterin der Stiftung Leben und Familie, verweigerte ein Gespräch mit Staszewski und brachte ihn mit sexuellem Kindesmissbrauch in Verbindung. Über die auf Video festgehaltene Begegnung berichtete damals Wirtualna Polska. Staszewski bezeichnete ihre Worte als unbegründete Anschuldigung.

Laut Staszewskis Mitteilung sah er seine Würde, seinen guten Namen und seinen Ruf verletzt. Richterin Agnieszka Derejczyk verhandelte die Persönlichkeitsrechtssache mit dem Aktenzeichen IV C 44/25. Nach Angaben des Klägers wurde das Urteil in einer Verhandlung per Fernübertragung verkündet, an der Godek nicht teilnahm.

Nach Staszewskis Darstellung der mündlichen Begründung erklärte die Richterin, man könne keine Anschuldigungen erheben und anschließend von den Beschuldigten verlangen, sich zu rechtfertigen. Der Aktivist begrüßte das Urteil und betonte die Verantwortung der Teilnehmer öffentlicher Debatten für ihre Worte. Diese Wiedergabe der gerichtlichen Begründung stammt vom Kläger.

Godeks Position hatte Onet im September 2022 während eines gesonderten Privatklageverfahrens in einer Strafsache in Lublin geschildert, das auf dieselbe Auseinandersetzung zurückging. Godek bezeichnete das Verfahren damals als Rache für ihre Initiative Stop LGBT und erklärte, einen Vergleich angeboten zu haben. Diese Aussagen stammen aus der Zeit vor dem jetzigen Zivilurteil.

Den veröffentlichten Informationen zum Urteil vom 19. Oktober zufolge muss die Entschuldigung Staszewski persönlich oder per Brief übermittelt werden. Die erstinstanzliche Entscheidung ist nicht rechtskräftig; beide Seiten können Berufung einlegen.

Titelbild: Archivaufnahme von Bart Staszewski, PullBear / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0. Verkleinert und in WebP umgewandelt.

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