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Menschenrechtsorganisation Outright International legt Bericht über Diskriminierung asexueller Menschen vor

Die internationale LGBT-Menschenrechtsorganisation Outright International hat einen Bericht über Diskriminierung und Gewalt gegen asexuelle Menschen in verschiedenen Ländern vorgelegt. Das Dokument ist auf Oktober 2026 datiert; LGBTQ Nation berichtete am 22. Oktober über die Ergebnisse.

An dem Bericht wirkten die britische Aktivistin Yasmin Benoit und zehn Vertreter asexueller Gemeinschaften aus zehn Ländern mit. Sie nahmen im Juni 2026 an zwei Online-Fokusgruppen teil. Der Bericht fasst frühere Studien und Erfahrungsberichte zusammen. Er ist keine neue repräsentative Befragung, mit der sich das weltweite Ausmaß der Diskriminierung bestimmen ließe.

Asexualität bedeutet, keine oder nur geringe sexuelle Anziehung zu anderen Menschen zu empfinden. Sie unterscheidet sich von freiwilliger Enthaltsamkeit und schließt romantische Beziehungen oder sexuelle Aktivität nicht aus.

Die Autoren beschreiben Mobbing in der Schule, Belästigung am Arbeitsplatz, sexuelle Gewalt und Hürden beim Zugang zur Gesundheitsversorgung. Gesondert behandeln sie Versuche, die Orientierung asexueller Menschen zu verändern, sowie Fälle, in denen diese als behandlungsbedürftige Krankheit angesehen wird.

Im Ace Community Survey von 2022 beantworteten 8.958 Personen aus dem asexuellen Spektrum eine Frage zu Konversionstherapien. Davon gaben 7,8 % an, ihnen sei wegen ihrer Asexualität dazu geraten worden, 3,1 % sei eine solche Therapie angeboten worden und 0,5 % hätten sie durchlaufen. Mehrfachantworten waren möglich, daher dürfen diese Anteile nicht addiert werden. Die Teilnahme an der Online-Befragung war freiwillig; die Ergebnisse stehen nicht für alle asexuellen Menschen.

Ein weiteres Beispiel ist eine im Februar 2025 veröffentlichte Untersuchung des King’s College London. Unter 400 Teilnehmenden aus England hielten 23 % Asexualität für ein psychisches Gesundheitsproblem, während 71 % einen gesetzlichen Schutz asexueller Menschen befürworteten. Die Forschenden betonten ausdrücklich, dass auch diese Stichprobe nicht landesweit repräsentativ ist.

Outright schlägt vor, asexuelle Menschen in Antidiskriminierungsgesetzen, in der Forschung und in der Arbeit von LGBT-Organisationen deutlicher zu berücksichtigen. Die Autoren fragen außerdem, wie sich eine aufgezwungene Behandlung der Asexualität verhindern lässt, ohne Menschen, die unter fehlendem sexuellem Verlangen oder fehlender Anziehung leiden, den Zugang zu medizinischer Hilfe zu erschweren.

Urania berichtete bereits über die Aufnahme „asexueller Praktiken“ unter die strafbaren Handlungen im neuen Strafgesetzbuch Nigers. Was „asexuelle Praktiken“ bedeutet, definiert das Gesetz nicht.

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