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In der Slowakei klagen zwei gleichgeschlechtliche Paare gegen die Weigerung, ihre in Österreich geschlossenen Ehen anzuerkennen

Ivan Novotný (links) und Metod Špaček, die gerichtlich gegen die Weigerung der slowakischen Behörden vorgehen, ihre Ehe anzuerkennen. Foto: Rob Cameron / The Guardian
Ivan Novotný (links) und Metod Špaček, die gerichtlich gegen die Weigerung der slowakischen Behörden vorgehen, ihre Ehe anzuerkennen. Foto: Rob Cameron / The Guardian

Im Oktober 2026 haben in der Slowakei zwei gleichgeschlechtliche Paare Klage gegen staatliche Behörden eingereicht, um die Weigerung anzufechten, ihre im Nachbarland Österreich rechtmäßig geschlossenen Ehen in die nationalen Personenstandsregister einzutragen. Die Kläger fordern die rechtliche Anerkennung ihres Familienstandes und berufen sich dabei auf ein wegweisendes Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), das EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, in anderen Ländern der Union geschlossene Ehen anzuerkennen, um die Freizügigkeit der Bürger zu gewährleisten.

Zu den Klägern gehören die Juristen und ehemaligen slowakischen Diplomaten Ivan Novotný und Metod Špaček, die 2020 in Österreich geheiratet haben, sowie der Hörfunkmoderator des öffentlich-rechtlichen slowakischen Rundfunks STVR Marián Žáry Kukelka und sein Ehemann Ondrej, die ihre Ehe 2023 im österreichischen Grenzort Hainburg an der Donau schlossen. Beide Paare betonen, dass ihr Ziel nicht darin besteht, das slowakische Eherecht zu reformieren oder das Land zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe im Inland zu zwingen. Ihr Anliegen beschränkt sich auf den Eintrag in das Sonderregister (Osobitná matrika) – die zentrale Dienststelle des slowakischen Innenministeriums für im Ausland beurkundete Personenstandsfälle slowakischer Staatsbürger. Ohne offizielle Anerkennung fehle ihnen grundlegender Rechtsschutz bei medizinischen Auskünften, erbrechtlichen Fragen und behördlichen Dokumenten, einschließlich des Rechts auf einen gemeinsamen Ehenamen.

Wie die britische Zeitung The Guardian berichtet, stützt sich die juristische Argumentation der Kläger auf das EuGH-Urteil vom November 2025 im Fall des polnischen Paares «Cupriak-Trojan und Trojan gegen Woiwode von Masowien» (Cupriak-Trojan and Trojan v Wojewoda Mazowiecki). Das oberste Gericht der EU entschied, dass nationale Behörden einem in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig erworbenen Personenstand die Rechtswirkung nicht verweigern dürfen, wenn die Bürger von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht und ein Familienleben aufgebaut haben. Das Urteil verlangt von konservativen EU-Staaten nicht die Einführung der Ehe für alle im nationalen Recht, verpflichtet sie jedoch zu einem wirksamen und diskriminierungsfreien Anerkennungsverfahren für im EU-Ausland begründete Ehen.

Das slowakische Innenministerium unter Leitung von Minister Matúš Šutaj Eštok wies die Anträge der Paare unter Verweis auf die Verfassung des Landes zurück, die seit 2014 die Ehe ausschließlich als Verbindung zwischen Mann und Frau festschreibt. Das Ministerium argumentierte, Verwaltungsbehörden seien strikt an das innerstaatliche Recht gebunden und könnten die Legislative nicht ersetzen. Zudem begründe die europäische Freizügigkeit keine Pflicht, ein solches Rechtsverhältnis im innerstaatlichen Recht als Ehe anzuerkennen. Der slowakische Ministerpräsident Robert Fico hat Urteile europäischer Gerichte in familienrechtlichen Fragen wiederholt scharf kritisiert und angekündigt, Durchführungsverordnungen zu erlassen, die eine Anerkennung solcher Auslandsehen in der Slowakei verhindern sollen.

In der Slowakei gibt es weder die gleichgeschlechtliche Ehe noch eingetragene Lebenspartnerschaften. Seit einer Verfassungsänderung im Jahr 2014 ist die Ehe auf verschiedengeschlechtliche Paare beschränkt; wiederholte Gesetzesinitiativen zur Einführung von Partnerschaften wurden im Nationalrat abgelehnt. Gleichgeschlechtlichen Paaren stehen lediglich sehr begrenzte Schutzrechte als faktische Lebensgemeinschaften zu.

Bereits im August 2026 hatte Urania berichtet, dass das slowakische Innenministerium die Eintragung der österreichischen Ehe von Ivan Novotný und Metod Špaček förmlich verweigert hatte, ungeachtet einer Rüge der Generalstaatsanwaltschaft wegen Verfahrensverzögerungen und Mahnungen der Europäischen Kommission zum Vorrang des Unionsrechts. Das Portal beleuchtete zudem wiederholt vergleichbare Rechtsstreitigkeiten in Mitteleuropa, darunter Entscheidungen polnischer Gerichte und der Regierung zur Anerkennung im EU-Ausland geschlossener Ehen.

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