Moskauer Gericht verhängt 300.000 Rubel Geldstrafe gegen Sexualaufklärerin Sascha Kasantsewa wegen Beiträgen über «Queer Joy»

Im Oktober 2026 hat die Friedensrichterin Alexandra Michailjowa des Gerichtsbezirks Nr. 374 des Moskauer Stadtteils Taganski die russische Sexualaufklärerin und LGBT-Aktivistin Sascha Kasantsewa wegen «Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen unter Minderjährigen» zu einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 300.000 Rubel verurteilt. Anlass für das Verfahren und den Gerichtsbeschluss waren öffentliche Beiträge der Aktivistin in den sozialen Medien, die sich mit dem Konzept der «queeren Freude» (Queer Joy) befassten.
Das Verfahren wurde nach Teil 4 des Artikels 6.21 des russischen Gesetzbuchs über administrative Ordnungswidrigkeiten (KoAP RF) geführt, der die Verbreitung von LGBT-Themen im Internet unter Strafe stellt, wenn diese für Minderjährige zugänglich sind. Wie das unabhängige Menschenrechtsportal Mediazona berichtete, das die Verfahren gegen Kasantsewa fortlaufend dokumentiert, stuften die staatlichen Aufsichtsbehörden Texte über Selbstakzeptanz, gegenseitige Solidarität und Lebensfreude innerhalb der queeren Community als Verstoß gegen die Zensurbestimmungen ein. Das Gericht schloss sich dieser behördlichen Bewertung an und qualifizierte die Beiträge als rechtswidrige Propaganda.
Sascha Kasantsewa ist eine prominente russische Sexualpädagogin, Autorin des Aufklärungsbuchs Sam Sex («Sex an sich»), Betreiberin der reichweitenstarken Telegram-Kanäle Pomyla Ruki und Dewotschka-Chujewotschka sowie Mitgründerin des Online-Mediums für queere Kultur Otkrytyje und Mitautorin des Jugendportals Selftanu. Im Februar 2023 stufte das russische Justizministerium sie als «ausländische Agentin» ein. Im Dezember 2025 verurteilte das Choroschewski-Bezirksgericht in Moskau Kasantsewa in Abwesenheit zu neun Jahren Straflager wegen angeblicher «Falschinformationen» über die russische Armee, Verstößen gegen das Agentengesetz und Beteiligung an der in Russland als «extremistisch» verbotenen «Internationalen LGBT-Bewegung». Die Aktivistin lebt derzeit im Exil.
Der Gerichtsbezirk Nr. 374 unter Richterin Alexandra Michailjowa befasst sich regelmäßig mit Verfahren nach Artikel 6.21. In früheren Entscheidungen verhängte die Richterin wiederholt hohe Geldstrafen gegen Kasantsewa, darunter 500.000 Rubel im Dezember 2025 sowie insgesamt 800.000 Rubel im Sommer 2026 für verschiedene Online-Inhalte. Michailjowa erließ vergleichbare Strafbescheide auch gegen zahlreiche weitere Medienschaffende, Menschenrechtsverteidiger und Digitalplattformen.
Die russische Gesetzgebung zum Verbot sogenannter «Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen» besteht seit 2013; Ende 2022 wurde das Gesetz verschärft und auf Personen aller Altersgruppen sowie auf Buchverlage, Filmverleihe und das Internet ausgeweitet.
Zuvor berichtete Urania über die Zuweisung von vier Verfahrensprotokollen wegen «LGBT-Propaganda» gegen den Journalisten Karen Schainjan an Richterin Michailjowa sowie über das Verfahren gegen Olga Baranowa, Programmdirektorin des Moskauer Community Centers. Zudem analysierte das Portal den Jahresbericht des Justizdepartements beim Obersten Gerichtshof für 2025, der Zensurstrafen von fast 69 Millionen Rubel dokumentierte.


