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Medien in Aserbaidschan berichten über geplantes Verbot von „LGBT-Propaganda“, Abgeordnete dementieren Gesetzentwurf

Das Gebäude der Nationalversammlung (Milli Majlis) der Republik Aserbaidschan in Baku. Foto: Robot8A / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
Das Gebäude der Nationalversammlung (Milli Majlis) der Republik Aserbaidschan in Baku. Foto: Robot8A / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Am Samstag, dem 10. Oktober 2026, entbrannte in Aserbaidschan eine öffentliche Debatte, nachdem lokale Medien über ein angeblich vorbereitetes gesetzliches Verbot von „LGBT-Propaganda“ berichtet hatten. Nach Angaben des aserbaidschanischen Nachrichtenportals Globalinfo.az beabsichtige das Land, ein Gesetz zu erlassen, das die Verbreitung von Informationen über sexuelle Minderheiten im öffentlichen Raum, in den Medien, im Internet, im Film, in der Werbung und an Schulen einschränkt.

Das Portal begründete die behaupteten Maßnahmen mit dem „Schutz von Kindern vor gesundheits- und entwicklungsschädigenden Informationen“ und der Einstufung von Inhalten über „nicht-traditionelle sexuelle Orientierungen“ als für Minderjährige unzulässig. Der Bericht sprach von Geldstrafen und Verwaltungshaft bei Wiederholungsfällen sowie von Betriebsschließungen für einheimische Redaktionen und dem Entzug von Akkreditierungen für ausländische Korrespondenten.

Führende Abgeordnete der aserbaidschanischen Nationalversammlung (Milli Majlis) wiesen die Berichte jedoch umgehend zurück. Wie das Nachrichtenportal Qafqazinfo unter Berufung auf Parlamentarier meldete, liege dem Parlament keine derartige Gesetzesinitiative vor. Der stellvertretende Vorsitzende des parlamentarischen Menschenrechtsausschusses, Arzuxan Əlizadə, erklärte, dass das Thema in der Gesellschaft zwar diskutiert werde, ein Gesetzentwurf jedoch nicht existiere, und stufte die Berichterstattung als unzutreffend ein. Auch der Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Vereinigungen und religiöse Organisationen, Fazil Mustafa, sowie die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Frauen und Kinder, Jalə Əliyeva, bestätigten, dass keine entsprechenden Dokumente in den Ausschüssen verhandelt wurden. Zudem enthält der offizielle Gesetzgebungsplan der Milli Majlis für die Herbstsitzungsperiode 2026 keine Vorlagen zu LGBT-Beschränkungen.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen wurden in Aserbaidschan im Jahr 2000 im Zuge der Rechtsangleichung vor dem Beitritt zum Europarat entkriminalisiert. Dennoch existieren im Land keine Antidiskriminierungsgesetze zum Schutz vor Benachteiligung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, und gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden rechtlich nicht anerkannt. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der europäische Verband ILGA stufen Aserbaidschan seit Jahren regelmäßig unter die europäischen Staaten mit dem schwächsten Rechtsschutz für LGBT-Personen ein und verweisen auf tief verwurzelte traditionelle Normen sowie wiederkehrende polizeiliche Repressionen gegen schutzbedürftige Gruppen.

Vergleichbare gesetzliche Beschränkungen von Informationen über sexuelle Minderheiten wurden zuvor in anderen Ländern der Region erlassen. Urania berichtete ausführlich über das Inkrafttreten des Verbots von LGBT-Propaganda in Belarus sowie über die Einstufung von Online-Foren als extremistisch wegen Inhalten über LGBT und Kinderlosigkeit durch belarussische Behörden. Das Magazin analysierte ferner die hohen Geldstrafen nach russischem „LGBT-Propaganda“-Recht und Gerichtsentscheidungen zum vollständigen Verbot von Bürgerrechtsorganisationen in Russland.

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