US-Gericht ordnet Rückholung eines unrechtmäßig nach Äquatorialguinea abgeschobenen Schwulen an
Am Dienstag, dem 6. Oktober 2026, wies US-Bezirksrichter John C. Hinderaker in Arizona das Heimatschutzministerium der Vereinigten Staaten (DHS) an, die Freilassung und Rückkehr des 31-jährigen gebürtigen Ägypters Ahmed Soliman in die USA zu erwirken, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Der offen schwule Mann war Ende April im Schnellverfahren nach Äquatorialguinea abgeschoben worden – einem zentralafrikanischen Land, zu dem er keinerlei persönliche, familiäre oder kulturelle Bindungen hat.
Soliman kam im Alter von vier Jahren mit seinen Eltern in die Vereinigten Staaten und wuchs in Phoenix als ständiger Einwohner mit Green Card auf. Nach Verurteilungen wegen Körperverletzung und Drogenbesitzes im Jahr 2023 verlor er seinen Aufenthaltsstatus, was ein Abschiebungsverfahren einleitete. Ein US-Einwanderungsrichter hatte jedoch zuvor ausdrücklich ein Abschiebungsverbot nach Ägypten gemäß der UN-Antifolterkonvention erlassen, da ihm dort aufgrund der oppositionellen Haltung seiner Eltern und seiner Homosexualität lebensgefährliche Repressalien drohten.
Ungeachtet dieses gerichtlichen Verbots überstellte die US-Einwanderungsbehörde ICE Soliman nach Äquatorialguinea. Dies geschah im Rahmen von Vereinbarungen der Regierung von Donald Trump, Ausländer zur Beschleunigung von Abschiebungen in Drittstaaten auszufliegen, und noch während seine Rechtsmittel in den USA anhängig waren. In der Hauptstadt Malabo wurden Soliman und weitere Abgeschobene unter bewaffneter Bewachung im Hotel Bamy festgehalten. Anfang September, nachdem örtliche Polizisten Migranten mit Schusswaffen bedroht und Geld erpresst hatten, stellte Soliman Videoaufnahmen Journalisten zur Verfügung. Kurz nach der Veröffentlichung nahmen Sicherheitskräfte Äquatorialguineas ihn fest, stülpten ihm einen Sack über den Kopf, schlugen ihn und hielten ihn in der Gendarmerie La Luna ohne Kontakt zur Außenwelt, ohne Rechtsbeistand und ohne ausreichende Verpflegung gefangen.
Richter Hinderaker stellte fest, dass das Vorgehen der Bundesbehörden Solimans verfassungsmäßiges Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren nach dem Fünften Zusatzartikel verletzt und ihm anhaltenden, irreparablen Schaden zugefügt habe. Das Gericht verpflichtete das Heimatschutzministerium, auf eigene Kosten die Reisedokumente zu beschaffen, den Transport an eine US-Grenze zu organisieren und alle drei Tage über seinen Aufenthaltsort und Zustand Bericht zu erstatten. Der Beschluss stellt zwar nicht automatisch den ständigen Aufenthaltsstatus wieder her, führt den Fall jedoch in geordnete rechtliche Bahnen zurück: Jeder erneute Abschiebungsversuch erfordert eine fundierte Anhörung zur Verfolgungsgefahr oder eine Verlegung in einen nachweislich sicheren Drittstaat.
Abschiebungsabkommen mit Drittstaaten stoßen bei Menschenrechtsorganisationen und Juristen auf scharfe Kritik. Sie warnen, dass Abkommen mit autoritären Staaten das Risiko von Kettenabschiebungen (chain refoulement) in Herkunftsländer unter Umgehung von US-Gerichtsbeschlüssen drastisch erhöhen und Betroffene willkürlicher Inhaftierung sowie Misshandlungen aussetzen.
Zuvor hatte Uránia über die Asylablehnung der Schweiz für ein verfolgtes schwules Paar aus Russland berichtet, über katholische Hilfsinitiativen für LGBT-Geflüchtete informiert und die Rechtslage von Asylsuchenden sexueller Minderheiten in Südafrika beleuchtet.


