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Türkisches Gericht sperrt unabhängiges Nachrichtenportal T24 wegen Vorwürfen von „LGBT-Propaganda“

Justizpalast Istanbul in Çağlayan, wo der Antrag der Staatsanwaltschaft verhandelt wurde. Foto: [Jelican9 / Wikimedia Commons](https://commons.wikimedia.org/wiki/File:%C4%B0stanbul_Adalet_Saray%C4%B1_(%C3%87a%C4%9Flayan).jpg) (CC BY-SA 4.0)
Justizpalast Istanbul in Çağlayan, wo der Antrag der Staatsanwaltschaft verhandelt wurde. Foto: [Jelican9 / Wikimedia Commons](https://commons.wikimedia.org/wiki/File:%C4%B0stanbul_Adalet_Saray%C4%B1_(%C3%87a%C4%9Flayan).jpg) (CC BY-SA 4.0)

Am 30. September 2026 ordnete das 1. Straf-Friedensgericht in Istanbul die Sperrung der Website sowie des offiziellen Kontos auf der Plattform X des führenden unabhängigen türkischen Nachrichtenportals T24 an. Der Beschluss erging auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul im Rahmen der landesweiten Kampagne „Meine Familie ist sicher“ (Ailem Güvende), berichtet das türkische Medium Medyascope .

Nach Darstellung der Ermittlungsbehörden habe T24 im vergangenen Jahr 118 Beiträge mit mutmaßlicher „LGBT-Propaganda“ veröffentlicht. In dem Gerichtsbeschluss, der sich auf Artikel 8/A des Internetgesetzes Nr. 5651 zur „Verhütung von Straftaten und Wahrung der öffentlichen Ordnung“ stützt, wird behauptet, die Texte zielten darauf ab, „die familiäre Ordnung zu untergraben und das türkische Familiengefüge zu schwächen“, sowie Jugendliche und Minderjährige in Fragen der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität negativ zu beeinflussen. Der Vollzug der Sperre wurde der türkischen Cybersicherheitsbehörde übertragen.

Die Redaktion von T24 und ihr Gründer Doğan Akın wiesen die Anschuldigungen entschieden zurück, legten Rechtsmittel ein und erklärten, die publizistische Arbeit fortzusetzen. In einer Stellungnahme mit dem Titel „Aussprache mit der Türkei: Wie konnte der Zugang zu T24 gesperrt werden!“ machten die Journalisten gravierende Fehler in den Akten öffentlich: Von 57 Autoren, deren Namen unter den 118 beanstandeten Artikeln stehen, haben 22 die Plattform vor Jahren verlassen und im vergangenen Jahr keinerlei Beiträge veröffentlicht. Zudem wiesen etliche gelistete Artikel überhaupt keinen Bezug zu LGBT-Themen auf. Die Redaktion hob ferner hervor, dass der Richter den Antrag der Staatsanwaltschaft zunächst abgewiesen hatte, ehe er nach einem Einspruch umschwenkte, obwohl das Gesetz lediglich gezielte URL-Sperren und keine pauschale Blockade ganzer Nachrichtenmedien vorsieht.

Das 2009 von dem Journalisten Doğan Akın gegründete Portal T24 zählt zu den bedeutendsten unabhängigen Online-Medien der Türkei und bietet Raum für differenzierte Analysen und Autoren verschiedenster Ausrichtungen. Die im September 2026 in 15 Provinzen angelaufene Aktion „Meine Familie ist sicher“ wurde von den Behörden offiziell als Schutz von Minderjährigen dargestellt; Menschenrechtsbeobachter und Presseorganisationen werten sie hingegen als gezielten Schlag gegen die Pressefreiheit und zivilgesellschaftliche Stimmen.

„Urania“ berichtete bereits, dass in der Türkei Massenverhaftungen und Sperrungen von LGBT-Plattformen stattfanden : Mitte September 2026 blockierten die Behörden im Zuge derselben Kampagne Websites führender Verbände wie Kaos GL und SPoD und führten polizeiliche Razzien durch.

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