Russland: Wegen „LGBT-Extremismus“ verurteilter Ex-Klinikleiter wegen Beteiligung an „Satanismus-Bewegung“ angeklagt
Am 1. Oktober 2026 wurde bekannt, dass die russischen Behörden ein neues Strafverfahren gegen Ilja Schurawljow eingeleitet haben. Der ehemalige Leiter eines Netzwerks von Dialysezentren in der Region Uljanowsk verbüßt bereits eine Haftstrafe wegen angeblichen „LGBT-Extremismus“. Die Ermittler werfen ihm nun die Beteiligung an der verbotenen „Internationalen Satanismus-Bewegung“ vor, wie das unabhängige Medium Mediazona unter Berufung auf das Menschenrechtsprojekt „Gefängnisanwalt“ berichtet.
Das neue Ermittlungsverfahren wurde nach Teil 2 des Artikels 282.2 des russischen Strafgesetzbuches (Beteiligung an einer extremistischen Organisation) eingeleitet. Die Anschuldigungen stützen sich auf Vorwürfe der Sicherheitsdienste bei der Festnahme Schurawljows im August 2024. Der Inlandsgeheimdienst FSB behauptete damals, Schurawljow habe „als Anhänger des Satanismus unter Untergebenen gleichgeschlechtliche Beziehungen gefördert, um sie in die Teufelsanbetung einzuführen“, und ihnen dafür beruflichen Aufstieg sowie finanzielle Vergünstigungen in Aussicht gestellt.
Im März 2025 verurteilte das Bezirksgericht Insa in der Region Uljanowsk Schurawljow zu drei Jahren Straflager im allgemeinen Vollzug und einem weiteren halben Jahr Freiheitsbeschränkung. Er wurde der Teilnahme an der fiktiven „internationalen LGBT-Bewegung“ (Art. 282.2 Abs. 2) und der Nötigung eines Untergebenen zu sexuellen Handlungen (Art. 133 Abs. 1) für schuldig befunden. Als Beweis für die Mitgliedschaft in der Organisation dienten den Ermittlern private Chatnachrichten auf seinem Smartphone. Das Kassationsgericht bestätigte das Urteil im Herbst 2025.
Die „Internationale Satanismus-Bewegung“ war am 23. Juli 2025 vom Obersten Gerichtshof Russlands auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft und des Justizministeriums als extremistische Organisation verboten worden. Die Entscheidung hinter verschlossenen Türen fällte Richter Oleg Nefedow. Juristen und Bürgerrechtler betonen, dass keine reale Organisation mit diesem Namen existiert und derartige vage Urteile den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, unkonventionelle religiöse Ansichten, okkulte Symbole und persönliche Überzeugungen willkürlich zu verfolgen.
„Uránia“ berichtete zuvor über die Sanktionen der Europäischen Union gegen Richter Oleg Nefedow wegen der Verbote der LGBT- und Satanismus-Bewegungen sowie über den Fall Schurawljow im Rahmen der ersten Strafprozesse wegen „LGBT-Extremismus“ in Russland .


