Nachrichten USA

Trump-Regierung beantragt beim Supreme Court Einschränkungen der Versorgung von trans Häftlingen

Das Gebäude des Obersten Gerichtshofs der USA in Washington. Foto: [Joe Ravi / Wikimedia Commons](https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Panorama_of_United_States_Supreme_Court_Building_at_Dusk.jpg) (CC BY-SA 3.0)
Das Gebäude des Obersten Gerichtshofs der USA in Washington. Foto: [Joe Ravi / Wikimedia Commons](https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Panorama_of_United_States_Supreme_Court_Building_at_Dusk.jpg) (CC BY-SA 3.0)

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat am 28. September 2026 beim Supreme Court einen Eilantrag gestellt, um Einschränkungen geschlechtsangleichender medizinischer Versorgung für trans Personen in Bundesgefängnissen vorläufig anwenden zu dürfen. Laut der Akte Trump v. Kingdom, Nr. 26A416 soll eine einstweilige Verfügung eines unteren Gerichts während des Hauptverfahrens ausgesetzt werden. Der Supreme Court hat noch nicht entschieden.

Die im Februar 2026 beschlossene Richtlinie des Federal Bureau of Prisons lässt Psychotherapie und psychiatrische Dienste bei Geschlechtsdysphorie weiterhin zu, schließt aber Hormonbehandlung, Operationen und „soziale Anpassungen“ wie Brustbinder, Perücken und Brustprothesen aus. Grundlage war eine Präsidialverordnung vom Januar 2025 , die Bundesausgaben für Eingriffe, Behandlungen oder Medikamente untersagt, mit denen das Aussehen eines Häftlings dem anderen Geschlecht angeglichen werden soll.

Bundesrichter Royce Lamberth hatte die Anwendung der Regeln auf alle gegenwärtigen und künftigen Häftlinge mit diagnostizierter Geschlechtsdysphorie blockiert. Er kam vorläufig zu dem Schluss, die Behörde könne willkürlich gehandelt haben, weil sie ihre eigene Behandlungserfahrung ignoriert und die neue Richtlinie zur Umsetzung der Präsidialverordnung „rückwärts konstruiert“ habe. Am 18. September lehnte das Berufungsgericht des District of Columbia es ab, die Verfügung während des Verfahrens aufzuheben.

US-Solicitor-General D. John Sauer argumentiert, das untere Gericht habe sein Urteil an die Stelle der zuständigen Behörde gesetzt. Die Regierung erklärt, die Richtlinie erhalte individuelle psychiatrische Behandlung; der Verzicht auf Hormone, Operationen und äußerliche Anpassungen sei durch medizinische Kontroversen, Anstaltssicherheit und Gefängnisverwaltung gerechtfertigt. Wie Reuters berichtete , will die Regierung die Regeln nur für die Dauer des weiteren Prozesses durchsetzen.

Geklagt haben die trans Frau Alishea Sophia Kingdom und die beiden trans Männer Solo Nichols und Jas Kapule. Vertreten werden sie von der ACLU, deren Hauptstadtverband und dem Transgender Law Center. Die Kläger erklären, der Abbruch ärztlich verordneter Behandlung könne Depressionen, Angstzustände, Selbstverletzung und Suizidgedanken auslösen; ein pauschales Verbot verletze den fünften und achten Verfassungszusatz, den Rehabilitation Act und das Bundesverwaltungsrecht. Die ACLU schätzt , dass die Sammelklage rund 2.000 Menschen umfasst; die Gefängnisbehörde teilte mit, 2025 hätten mehr als 600 Häftlinge Hormone erhalten.

In der Hauptsache ist noch nicht entschieden. Der Chief Justice forderte eine Antwort der Kläger bis zum 8. Oktober an; danach können die Richter zunächst nur über die vorläufige Geltung der Richtlinie entscheiden. Der ursprüngliche Bericht der Washington Blade stellt den Einwand der ACLU gegen den Entzug notwendiger Versorgung und das Argument der Regierung gegenüber, Gefängnisbehörden müssten Behandlungs- und Sicherheitsstandards festlegen.

„Urania“ berichtete zuvor über ein Urteil, das Oregon die weitere Unterbringung von trans Frauen in Männergefängnissen erlaubte , und über das Ende einer bundesweiten Antidiskriminierungsregel für LGBT-Schüler .

Ähnliche Inhalte

Neueste Nachrichten

Schweizer Gericht bestätigt Asylablehnung für russisches schwules Paar Inhaftierte türkische LGBT-Aktivistin Nedime Erdoğan ruft Eltern zur Unterstützung ihrer Kinder auf Feministische Gruppe in Brasilien führt 150 Kandidaten als Unterstützer von Einschränkungen für trans Menschen