Taipeh stellt gleichgeschlechtliche und heterosexuelle Paare bei regionalen Steuervorteilen gleich
Die Behörden in Taiwans Hauptstadt Taipeh haben bekannt gegeben, dass gleichgeschlechtliche Ehepaare künftig in den Genuss der gleichen regionalen Steuervorteile kommen wie heterosexuelle Familien. Laut einer offiziellen Erklärung der Steuerbehörde von Taipeh schließen die neuen Regeln, die auf einer Richtlinie des Finanzministeriums vom 23. Juli 2026 basieren, eine Gesetzeslücke, die bisher verhinderte, dass direkte Verwandte und Verwandte bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad in gleichgeschlechtlichen Ehen als angeheiratete Verwandte galten, was diese Familien um bestimmte Vergünstigungen brachte.
Die Änderungen, die auf die Gewährleistung der Ehe für alle und den Schutz der Rechte der Steuerzahler abzielen, umfassen mehrere Schlüsselbereiche. Erstens gibt es Vorteile bei der Grund- und Immobiliensteuer für Wohnhäuser: Wenn die Verwandten eines gleichgeschlechtlichen Ehepartners am Wohnsitz gemeldet sind, kann die Immobilie zu ermäßigten Wohnsteuersätzen (1 % bis 1,2 % für Wohnraum und 2 ‰ für Grundstücke) besteuert werden, sofern sie nicht vermietet oder gewerblich genutzt wird. Zweitens gilt beim Verkauf von Wohngrundstücken ein ermäßigter Steuersatz auf den Grundstückswertzuwachs (10 % statt der üblichen 20-40 %), gepaart mit der Möglichkeit einer Steuerrückerstattung beim Kauf eines neuen Eigenheims innerhalb von zwei Jahren. Darüber hinaus haben Familien nun Anspruch auf Befreiung von der Kfz-Steuer für Fahrzeuge, die Verwandten des Ehepartners gehören, wenn diese für die Bedürfnisse eines Familienmitglieds mit Behinderung genutzt werden.
Da Steuervorteile antragspflichtig sind, hat die Steuerbehörde von Taipeh bereits damit begonnen, früher eingereichte Anträge von gleichgeschlechtlichen Paaren zu überprüfen, um sie bei der erneuten Beantragung nach den neuen Vorschriften zu unterstützen. Bürger können sich in den örtlichen Niederlassungen oder über gebührenfreie Telefonleitungen beraten lassen.


