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Polnische Standesämter beginnen mit der Registrierung ausländischer gleichgeschlechtlicher Ehen, aber Zakopane weigert sich

Am 23. August 2026 trat in Polen eine Regierungsverordnung in Kraft, die neue Dokumentenvorlagen für die Transkription (Registrierung im nationalen Register) von im Ausland ausgestellten Heiratsurkunden genehmigte. Diese Änderung ermöglichte es gleichgeschlechtlichen Paaren, ihre Ehen offiziell in polnischen Standesämtern eintragen zu lassen. In der ersten Woche der neuen Regeln wurden 85 gleichgeschlechtliche Ehen im Land registriert. Das Standesamt im Ferienort Zakopane im Süden Polens war jedoch das erste, das zwei Männern eine Absage erteilte.

Laut Polityka erklärte der Bürgermeister von Zakopane, Łukasz Filipowicz, die Ablehnung mit Widersprüchen in der Gesetzgebung. Ihm zufolge gibt es auf der einen Seite neue Regierungsanweisungen und auf der anderen Seite ein früheres Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs. Die Anwälte der Stadtverwaltung kamen zu dem Schluss, dass die Registrierung gleichgeschlechtlicher Ehen dem nationalen Recht widerspricht, und die Stadtverwaltung beschloss, keine möglichen rechtlichen Konsequenzen zu riskieren. Gleichzeitig betonte der Bürgermeister, dass die Stadt gegenüber allen tolerant sei und rechtliche Unsicherheit der LGBT-Gemeinschaft nur schade.

Das betroffene Paar hat bereits gegen die Entscheidung des örtlichen Standesamtes Berufung eingelegt. Anwälte weisen darauf hin, dass das Transkriptionsverfahren in Polen nicht an den Wohnort gebunden ist, sodass gleichgeschlechtliche Ehepartner Anträge bei jedem Standesamt im Land einreichen können. In der Zwischenzeit warten Vertreter der LGBT-Gemeinschaft auf die Klärung weiterer wichtiger Fragen durch das Finanzministerium, wie das Recht auf eine gemeinsame Steuererklärung und die Befreiung von der Erbschaftssteuer für gleichgeschlechtliche Ehepartner.

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