Bulgariens Oberster Gerichtshof ordnet rechtliche Anerkennung von Transgender-Personen an
Der Oberste Kassationsgerichtshof Bulgariens hat entschieden, dass die Regierung des Landes Transgender-Personen erlauben muss, ihren Namen und Geschlechtseintrag auf Ausweisdokumenten offiziell zu ändern. Die am 22. Juli 2026 ergangene Entscheidung beendet einen jahrzehntelangen Rechtsstreit und hebt ein früheres Verbot auf.
Laut dem Washington Blade bringt das Gerichtsurteil die bulgarische Praxis in Einklang mit dem Recht der Europäischen Union. Im Jahr 2023 hatte dasselbe bulgarische Gericht die rechtliche Anerkennung des Geschlechts im Wesentlichen verboten. Im März 2026 entschied jedoch der Europäische Gerichtshof (das höchste Gericht der EU) im Fall „Shipova“, dass alle Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass Transgender-Personen ihren Namen und ihr Geschlecht in Dokumenten ändern können.
Eine der Klägerinnen im bulgarischen Fall ist eine Transfrau aus Bulgarien, die nach Italien gezogen ist. Sie versuchte fast ein Jahrzehnt lang, ihre Dokumente ändern zu lassen, scheiterte jedoch an der Ablehnung nationaler Gerichte. Nun haben die bulgarischen Richter unter Berufung auf europäisches Recht bestätigt, dass das Fehlen eines Verfahrens zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts die Rechte der Bürger auf Freizügigkeit und Aufenthalt innerhalb der EU verletzt.
Die Menschenrechtsorganisationen Bilitis, Deystvie, TGEU und ILGA-Europe begrüßten die Entscheidung. Denitsa Lyubenova, Co-Vorsitzende der Gruppe Deystvie, die die Kläger vertrat, erklärte, dass die Regierung rasch ein Verfahren zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts einrichten müsse, das keine obligatorischen medizinischen, chirurgischen oder hormonellen Eingriffe vorschreibe. Menschenrechtsverteidiger betonten zudem, dass eine Gerichtsentscheidung kein Ersatz für ein umfassendes Gesetz sei, und forderten das bulgarische Parlament auf, gesetzlich ein schnelles und transparentes Verfahren für alle Bürger festzuschreiben.


