Indiens Reform der Auslandsfinanzierung könnte die Arbeit von LGBT-Gruppen erschweren
Das indische Parlament hat am 12. August einen Gesetzentwurf zur Reform der Auslandsfinanzierung an einen gemeinsamen Ausschuss überwiesen. Die vorgeschlagenen Regeln könnten LGBT-Organisationen, die auf Spenden aus dem Ausland angewiesen sind, die Arbeit erschweren, da sie die staatliche Kontrolle über diese Mittel und damit erworbene Vermögenswerte ausweiten.
Der am 25. März im Unterhaus eingebrachte FCRA-Änderungsentwurf sieht eine von der Regierung ernannte Behörde vor. Wird die Registrierung eines Empfängers ausländischer Mittel aufgehoben, zurückgegeben oder nicht verlängert, könnte die Behörde verbleibende Beiträge und ganz oder teilweise damit erworbene Vermögenswerte vorläufig verwalten. Stellt die Organisation ihre Registrierung nicht innerhalb einer vorgeschriebenen Frist wieder her, könnten die Vermögenswerte dauerhaft auf die Behörde übergehen, an staatliche Stellen übertragen oder verkauft werden.
Gesonderte Vorschriften des Innenministeriums , die seit dem 22. Juni gelten, verpflichten Organisationen bereits dazu, ihre Ziele und Tätigkeitsregionen anzugeben, Konten in sozialen Netzwerken offenzulegen und Änderungen ihrer Aktivitäten genehmigen zu lassen. Um eine „angemessene Tätigkeit“ nachzuweisen und die FCRA-Registrierung zu behalten, muss eine Organisation innerhalb von zwei Geschäftsjahren mindestens eine Million Rupien ausländischer Beiträge verwenden.
Souvik Saha, Gründer der indischen Organisationen People for Change und Jamshedpur Queer Circle, sagte dem Los Angeles Blade , die Ausgabenschwelle und der mögliche Übergang von Vermögenswerten seien besonders riskant für kleine LGBT-Gruppen, die mit bescheidenen Zuschüssen Hilfstelefone, sichere Räume und regionale Programme betreiben. Die inländische Finanzierung solcher Arbeit sei in Indien begrenzt, während Unternehmens- und Privatstiftungen LGBT-Themen häufig als umstritten betrachteten.
Die indische Regierung erklärt, die Reform schließe Lücken bei der Verwaltung ausländischer Beiträge und erhöhe die Transparenz, anstatt rechtmäßige Wohltätigkeit einzuschränken. Eine offizielle Erläuterung betont, dass die Verwaltung nur mit ausländischen Mitteln geschaffene Vermögenswerte betreffen würde und die Regeln für Organisationen jeder Ideologie gleichermaßen gelten. Der Entwurf senkt außerdem die Höchststrafe für Verstöße gegen den FCRA von fünf Jahren Haft auf ein Jahr. Der gemeinsame Ausschuss soll seinen Bericht bis zum Ende der ersten Woche der Wintersitzung des Parlaments vorlegen.


