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Moskauer Gericht ordnet Ausweisung zweier Ausländer wegen als „LGBT-Propaganda“ gewerteter Kleidung an

Das Moskauer Bezirksgericht Ljublino verurteilte am 20. August 2026 zwei ausländische Staatsangehörige zu jeweils zehn Tagen Verwaltungshaft und ordnete ihre zwangsweise Ausweisung aus Russland in einem Verfahren wegen „Propaganda nichttraditioneller sexueller Beziehungen“ an. Die Polizei stützte den Vorwurf auf Kleidung, die sie als Frauenkleidung einstufte, sowie auf den in den Akten erwähnten Slogan „Freiheit der Wahl“, berichtet Radio Svoboda .

Den Entscheidungen zufolge wurden die beiden am 18. August gegen 21 Uhr auf dem Moskauer Markt Sadovod festgenommen. Die Beamten trafen etwa zehn Minuten später ein und kamen zu dem Schluss, ihr Erscheinungsbild „demonstriere die Attraktivität nichttraditioneller sexueller Einstellungen“. Die Dokumente erläutern weder, welche Kleidung sie genau trugen, noch wie der Slogan gezeigt wurde, schreibt The Insider , das Kopien der Entscheidungen geprüft hat.

Das Gericht wandte Teil 5 von Artikel 6.21 des russischen Ordnungswidrigkeitengesetzbuchs an. Die Vorschrift gilt für ausländische und staatenlose Personen: Öffentliche Handlungen, die nach Auffassung der Behörden „nichttraditionelle sexuelle Einstellungen“ erzeugen oder als attraktiv darstellen sollen, können mit 50.000 bis 100.000 Rubel Geldbuße und Ausweisung oder mit bis zu 15 Tagen Haft und Ausweisung geahndet werden. Der Wortlaut ist in der Rechtsdatenbank ConsultantPlus veröffentlicht.

Nach der zehntägigen Haft sollen die Betroffenen in das Abschiebezentrum für Ausländer in Sacharowo gebracht und spätestens bis zum 17. November zwangsweise ausgewiesen werden. The Insider zufolge erhalten sie nach Vollstreckung der Entscheidungen außerdem ein fünfjähriges Einreiseverbot. Die schriftlichen Beschlüsse enthalten widersprüchliche Angaben dazu, ob sie ihre Schuld eingeräumt haben; zu Anwälten oder möglichen Rechtsmitteln liegen bislang keine öffentlichen Informationen vor.

Die veröffentlichten Entscheidungen nennen ihre Staatsangehörigkeit nicht. Der Telegram-Kanal Ostorozhno, Novosti bezeichnete sie ohne Angabe einer Quelle als tadschikische Staatsbürger. Ein Bericht von ParniPlus nennt sowohl Tadschikistan als auch Turkmenistan, weshalb sich das Ziel der Ausweisung anhand öffentlicher Angaben nicht bestätigen lässt.

Nach einer Zählung von The Insider haben russische Gerichte seit 2023 in Verfahren wegen mutmaßlicher „LGBT-Propaganda“ die Ausweisung von mindestens 18 Ausländern angeordnet. Das Medium bezeichnet dies als Mindestzahl, weil die öffentliche Gerichtsstatistik mehrere Tatbestände zusammenfasst und keine genaue Gesamtzahl ermöglicht.

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