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Staatsanwaltschaft Istanbul leitet Ermittlungen wegen „Obszönität“ gegen den türkischen Sänger Mabel Matiz aufgrund eines Musikvideos mit schwulen Untertönen ein

Am 13. August 2026 leitete die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul von Amts wegen eine Untersuchung gegen den beliebten türkischen Popsänger Mabel Matiz ein. Anlass waren der Text und das Musikvideo zu seinem neuen Song „Ha Leylim“ (türkisch für „Oh, meine Geliebte“), der zwei Tage zuvor veröffentlicht worden war. In der Erklärung der Behörde wird behauptet, das audiovisuelle Werk enthalte Anzeichen für die Straftat nach Artikel 226 des türkischen Strafgesetzbuchs („Obszönität“).

Die Handlung des Videoclips zu „Ha Leylim“ spielt auf einer traditionellen türkischen Hochzeit. In dem Video spielt der 40-jährige Matiz einen Mann, der wiederholt lange, vielsagende Blicke mit dem Bräutigam austauscht, und am Ende führen sie gemeinsam einen traditionellen Tanz auf. Laut einer Erklärung der Menschenrechtsorganisation Kaos GL erregte die Handlung des Clips gerade wegen des möglichen homosexuellen Untertons die Aufmerksamkeit der Behörden.

Dies ist nicht der erste Konflikt des Musikers (bürgerlicher Name Fatih Karaca) mit der türkischen Justiz wegen ähnlicher Vorwürfe. Im Mai 2026 sprach ihn ein Gericht in Istanbul in einem ähnlichen Fall im Zusammenhang mit dem Lied „Perperişan“ frei. Damals forderte das türkische Ministerium für Familie und soziale Dienste, den Zugang zu dem Titel zu sperren, und argumentierte, dass er gegen die öffentliche Ordnung und moralische Normen verstoße. Letztendlich entschied das Gericht, dass die Handlungen des Sängers keinen Straftatbestand erfüllten.

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