Gleichgeschlechtliche Paare in Indien klagen für steuerliche Gleichstellung
Gleichgeschlechtliche Paare in Indien haben sich an die Gerichte gewandt, um die Ausweitung von Steuervorteilen zu fordern, die heterosexuellen Ehepartnern vorbehalten sind. Die Kläger fechten eine Bestimmung des Einkommensteuergesetzes an, die Geschenke zwischen Ehemann und Ehefrau von der Steuer befreit, mit dem Argument, dass der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Partner verfassungswidrig sei.
Abschnitt 56(2)(x) des Einkommensteuergesetzes von 1961 definiert den Begriff des „Verwandten“ so, dass er den Ehepartner einschließt, und erlaubt es ihnen, sich gegenseitig Geschenke von beliebigem Wert zu machen, ohne Steuern zu zahlen. Laut dem Washington Blade wartet derzeit eine Petition von Paiyo Ashiho und Vivek Divan auf eine Anhörung vor dem High Court in Bombay. Eine ähnliche Klage der Ingenieure Anurag Kalia und Akhilesh Godi wird vor dem High Court in Karnataka verhandelt. Kalia erklärte, dass er seinem Partner ein goldenes Armband im Wert von über 115.500 Rupien (etwa 1.200 US-Dollar) schenken wollte, dass jedoch für unverheiratete Paare Geschenke über 50.000 Rupien der Steuer unterliegen.
Die Regierung von Premierminister Narendra Modi wies die Forderungen zurück und bezeichnete die Petition als „Missbrauch des Rechtswegs“. In einer Erklärung betonten die Behörden, dass die Kläger Vergünstigungen ohne formelle staatliche Anerkennung ihrer Verbindung anstreben, und forderten das Gericht auf, die Klage abzuweisen. Die Anhörung vor dem High Court in Bombay wurde im Juli vertagt, nachdem der Generalstaatsanwalt Tushar Mehta seine Absicht bekundet hatte, die Bundesregierung zu vertreten.
Die Klagen kommen fast zwei Jahre, nachdem sich der Oberste Gerichtshof Indiens im Jahr 2023 geweigert hatte, die gleichgeschlechtliche Ehe zu legalisieren, und die Angelegenheit dem Parlament überlassen hatte. Dennoch erkannte das Gericht die Unzulässigkeit der Diskriminierung von LGBT-Personen an, und der Oberste Richter Dhananjaya Y. Chandrachud betonte in seiner Stellungnahme die Bedeutung steuerlicher, medizinischer und sonstiger finanzieller Vorteile, die mit der Institution der Ehe verbunden sind.
Tarun Khaitan, Rechtsprofessor an der London School of Economics, wies in einem Kommentar gegenüber Journalisten darauf hin, dass der Begriff „Ehepartner“ in der Steuergesetzgebung des Landes nicht klar definiert sei, was Raum für richterliche Auslegung lasse. Seiner Ansicht nach sollten die verfassungsmäßigen Gleichstellungsgarantien unter Berücksichtigung der modernen Realitäten Anwendung finden, auch wenn der Gesetzgeber den Status gleichgeschlechtlicher Paare nicht ausdrücklich festgelegt hat.


