Nach Angriff auf Berliner LGBT-Pride nennt Merz „schlechte Witze“ Teil der Gewalt

Bundeskanzler Friedrich Merz hat am 26. Juli bei einem Gedenkgottesdienst in der evangelischen Marienkirche in Berlin Intoleranz, Diskriminierung und „schlechte Witze“ als Teil der Gewalt gegen LGBT-Menschen bezeichnet. Er sprach einen Tag nach dem Angriff im Umfeld des Berliner Christopher Street Day (CSD), bei dem eine Frau getötet und 29 Menschen verletzt wurden.

In der von der Bundesregierung veröffentlichten Rede wandte sich Merz an die queere Community: „Intoleranz, Ausgrenzung, Diskriminierung, dumme Redensarten, schlechte Witze sind bereits Teil einer solchen Gewalt.“ Der Kanzler erklärte außerdem, die staatlichen Institutionen würden alles tun, was der Rechtsstaat zulasse, um die Freiheit des Landes und der Gesellschaft zu schützen.

In der veröffentlichten Rede bezeichnete Merz „schlechte Witze“ weder als Ursache des Angriffs noch stellte er sie dem mutmaßlich islamistischen Motiv gegenüber. Der Satz war Teil einer breiteren Ansprache über Feindseligkeit gegenüber LGBT-Menschen; davor und danach sprach der Kanzler über den Angriff selbst, die Verantwortung der Täter und Sicherheitsmaßnahmen.

Der Angriff ereignete sich am 25. Juli gegen 22 Uhr im Berliner Tiergarten nahe dem CSD-Gelände. Wie die Tagesschau berichtete , bezeichnete Bundesinnenminister Alexander Dobrindt die Tat als mutmaßlich islamistischen Terroranschlag; die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem CSD war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend belegt, wurde von den Behörden aber für wahrscheinlich gehalten.

Als Tatverdächtigen nannten die Behörden den 21-jährigen deutschen Staatsbürger Abdul Ballout. Später am 26. Juli erschoss ihn die Polizei bei dem Versuch, ihn festzunehmen; nach Darstellung der Polizei lief er mit einem scharfen Gegenstand auf die Einsatzkräfte zu. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin war er im Mai nach Jugendstrafrecht wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und eines Verstoßes gegen ein Verbot nach dem Vereinsgesetz zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil war nicht rechtskräftig. Das Gericht sah seinen Versuch, sich dem „Islamischen Staat“ anzuschließen, und die Veröffentlichung verbotener Propaganda als erwiesen an. Die offiziellen Mitteilungen bringen das mutmaßliche Motiv mit islamistischem Extremismus in Verbindung, nicht mit der Zugehörigkeit des Verdächtigen zum Islam als Religion.