Polizei erschießt Verdächtigen des Angriffs nahe dem Berliner CSD

Die Berliner Polizei hat am Abend des 26. Juli den 21-jährigen deutschen Staatsbürger Abdul Ballout bei dem Versuch erschossen, ihn in einer Kleingartenanlage im westlichen Bezirk Spandau festzunehmen. Ballout wurde als Hauptverdächtiger des Angriffs gesucht, der sich am Vorabend nahe dem Festivalgelände des LGBT-Pride Christopher Street Day (CSD) ereignet hatte. Eine Frau wurde getötet, 29 Menschen wurden verletzt.

Laut einem aktualisierten Bericht der Tagesschau fand die Polizei Ballout gegen 18 Uhr. Nach Darstellung der Polizei lief er mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zu, woraufhin Angehörige des Berliner Spezialeinsatzkommandos schossen. Ballout starb trotz Reanimationsversuchen noch am Einsatzort.

Der Angriff ereignete sich am 25. Juli gegen 22 Uhr im Tiergarten nahe dem Potsdamer Platz und außerhalb des gesicherten CSD-Festivalgeländes. Nach dem Stand der Ermittlungen fuhr ein weißer Transporter in Menschen und prallte anschließend gegen einen Baum; der Fahrer flüchtete. Die Behörden prüfen zudem Berichte über einen anschließenden Angriff mit einer Hieb- oder Stichwaffe. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen und prüft eine mögliche Beteiligung weiterer Personen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bezeichnete die Tat als islamistischen Terroranschlag. Ein unmittelbarer Bezug zum CSD ist noch nicht abschließend geklärt, wird von den Behörden aber für wahrscheinlich gehalten.

Ballout wurde in Berlin geboren und wuchs dort auf. Er war deutscher Staatsangehöriger und hatte libanesische Wurzeln. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin mitteilte, war er am 12. Mai nach Jugendstrafrecht wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und zweier Verstöße gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Das Urteil war nicht rechtskräftig: Die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein, während das Gericht die Entscheidung über eine mögliche Strafaussetzung für sechs Monate zurückstellte und den Haftbefehl aufhob. Das Gericht sah den Versuch Ballouts, sich dem Islamischen Staat anzuschließen, sowie die Veröffentlichung verbotener Propaganda als erwiesen an, berücksichtigte aber auch sein weitgehend geständiges Verhalten und seine erklärte Distanzierung von der Organisation.