Neonazi in Deutschland trotz Änderung der Dokumente auf weiblich in Männergefängnis verlegt

Neonazi in Deutschland trotz Änderung der Dokumente auf weiblich in Männergefängnis verlegt

Die deutsche Gefängnisverwaltung hat beschlossen, den verurteilten Neonazi Sven Liebich, der zuvor sein rechtliches Geschlecht in weiblich geändert und den Namen Marla-Svenja angenommen hatte, in eine Männervollzugsanstalt zu verlegen. Wie Deutsche Welle berichtet, wurde diese Entscheidung getroffen, um die Sicherheit anderer Häftlinge, einschließlich Frauen, zu gewährleisten.

Im Juli 2023 wurde Liebich wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Einer der Vorfälle umfasste den Verkauf von Baseballschlägern mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“. Liebich ist bekannt für langjährige Aktivitäten in der rechtsextremen Szene Deutschlands und die regelmäßige Teilnahme an homophoben und queerfeindlichen Aktionen.

Im Jahr 2025, nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes, das es erlaubt, den Geschlechtseintrag einmal im Jahr zu ändern, änderte Liebich den Namen und ließ sich in den Dokumenten als weiblich registrieren. Viele Aktivisten und Anwälte bezeichneten diesen Schritt als Provokation und Versuch, das neue Gesetz, gegen das Liebich selbst protestiert hatte, lächerlich zu machen und der Haft in einem Männergefängnis zu entgehen. Die Behörden können die rechtliche Transition nicht rückgängig machen.

Die Haftstrafe sollte im August 2025 in einem Frauengefängnis in Chemnitz angetreten werden. Marla-Svenja Liebich entzog sich jedoch der Justiz und verließ Deutschland. Im Jahr 2026 machten tschechische Behörden Liebich ausfindig und nahmen sie aufgrund eines europäischen Haftbefehls fest. Kürzlich wurde sie nach Deutschland ausgeliefert und zunächst in ein Verteilungszentrum für Frauen gebracht.

Nach deutschem Recht haben Gefängnisverwaltungen das Recht, Häftlinge nicht nur auf der Grundlage ihrer Dokumente, sondern auch aus Sicherheitsgründen unterzubringen. Nach einem Gespräch und einer Risikobewertung kam die Leitung des Verteilungszentrums zu dem Schluss, dass Liebich eine Gefahr für andere Häftlinge (einschließlich Transfrauen) darstellen könnte, und verlegte sie in ein Männergefängnis. Diese Entscheidung wurde auch von der sächsischen Justizministerin unterstützt.

Das deutsche Justizministerium prüft derzeit einen möglichen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes durch Liebich.