Spanischer Kongress billigt Haftstrafen für Konversionstherapien

Der spanische Abgeordnetenkongress hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der die strafrechtliche Haftung für die Durchführung von Konversionstherapien einführt. Nach den neuen Änderungen des Strafgesetzbuches werden solche Handlungen mit sechs Monaten bis zu zwei Jahren Gefängnis sowie mit Geldstrafen und Berufsverboten bestraft.

Konversionstherapien bezeichnen Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität einer Person zu ändern. Diese Praktiken waren in Spanien bereits verboten und wurden mit Verwaltungsstrafen geahndet. Das neue Gesetz stuft sie als Straftaten ein, und die Haftung gilt auch dann, wenn die Person den Verfahren zugestimmt hat.

Vertreter von LGBT-Organisationen unterstützten die Verabschiedung des Gesetzes. Paula Iglesias, Präsidentin des spanischen LGBTQ+-Verbandes (FELGTBI+), erklärte, diese Entscheidung werde dazu beitragen, die Würde der Menschen zu schützen, die solchen Praktiken ausgesetzt waren.

Um endgültig in Kraft zu treten, muss der Gesetzentwurf noch vom spanischen Senat gebilligt werden.

Anfang Juni hatte der niederländische Senat ein ähnliches Verbot von Konversionstherapien für Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene gebilligt. Darüber hinaus forderte die Europäische Kommission im Mai alle EU-Mitgliedstaaten auf, Praktiken der Konversionstherapie zu verbieten.

Quelle: El País