Verbot von LGBT-Propaganda in Belarus Tritt in Kraft

Am 19. Juni 2026 trat in Belarus offiziell ein Verbot der “Propaganda von homosexuellen Beziehungen, Geschlechtsumwandlung, Kinderlosigkeit und Pädophilie” in Kraft. Die zweimonatige Frist seit der offiziellen Veröffentlichung der neuen Version des Gesetzbuches über Ordnungswidrigkeiten ist abgelaufen.

Das Gesetz definiert die “Propaganda” von LGBT und freiwilliger Kinderlosigkeit (Childfree) als die Verbreitung von Informationen, um Vorstellungen über deren “Attraktivität” zu formen. Für die “Propaganda der Pädophilie” ist das Kriterium der Attraktivität nicht erforderlich — die Verbreitung von Ideen über ihre “Zulässigkeit” wird bestraft. Die neue Norm ist in Artikel 19.16 des Gesetzbuches über Ordnungswidrigkeiten der Republik Belarus verankert.

Die Geldstrafen für Verstöße gegen das Gesetz hängen von der Zielgruppe ab, an die sich die “Propaganda” richtet. Richtet sich die Information an Erwachsene, droht Privatpersonen eine Geldstrafe von bis zu 900 belarussischen Rubeln (etwa 280 US-Dollar), juristischen Personen bis zu 6750 belarussischen Rubeln (etwa 2100 US-Dollar). Richtet sich die “Propaganda” an Kinder, fällt die Strafe strenger aus: Privatpersonen können mit einer Geldstrafe von bis zu 1350 Rubeln (etwa 420 US-Dollar), gemeinnütziger Arbeit oder Administrativhaft belegt werden. Juristischen Personen droht eine Geldstrafe von bis zu 9000 Rubeln (etwa 2800 US-Dollar).

Im Vergleich zu einem ähnlichen Gesetz in Russland sind die Geldstrafen in Belarus um ein Vielfaches niedriger. Darüber hinaus sieht Belarus weder die Suspendierung juristischer Personen für bis zu drei Monate noch die Abschiebung von Ausländern wegen “Propaganda” vor, wie es in der russischen Gesetzgebung praktiziert wird.

Gleichzeitig mit diesem Verbot traten in Belarus Artikel in Kraft, die Tierquälerei und Verstöße gegen die Regeln zur Haustierhaltung unter Strafe stellen.