Breslau erkennt zum ersten Mal die Ehe eines gleichgeschlechtlichen Paares an
Breslau (Wrocław) hat zum ersten Mal die ausländische Heiratsurkunde eines gleichgeschlechtlichen Paares in das polnische Personenstandsregister eingetragen. Tomasz Kwietko-Bębnowski und Ryszard Ziobro sind seit fast einem halben Jahrhundert zusammen. Im August 2025 haben sie in Wien geheiratet.
Nach ihrer Rückkehr nach Polen reichte das Paar beim örtlichen Standesamt einen Antrag ein, um ihre österreichische Heiratsurkunde in das polnische Register übertragen zu lassen. Am 18. Mai 2026 erhielten sie das Dokument, das die Anerkennung ihrer Ehe in Polen bestätigt.
„Wir sind offiziell als Ehemann und Ehemann registriert. Wir freuen uns sehr darüber“, sagten die Eheleute.
Breslau wurde nach Warschau die zweite polnische Stadt, die eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe anerkennt, und die erste, die dies ohne Gerichtsbeschluss tat.
Möglich wurde dies durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Im November 2025 entschied das Gericht, dass EU-Länder gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten geschlossen wurden, selbst wenn die lokalen Gesetze solche Ehen verbieten. Die Entscheidung zwingt Polen jedoch nicht dazu, gleichgeschlechtliche Ehen auf seinem eigenen Territorium zu legalisieren.
Ähnliche Fälle werden in anderen polnischen Städten geprüft. Im April 2026 wies ein Verwaltungsgericht in Lublin das dortige Standesamt an, die Heiratsurkunde von zwei in Portugal verheirateten Frauen in das Register einzutragen.
Die Anerkennung der Ehe gewährt gleichgeschlechtlichen Paaren dieselben Rechte wie anderen polnischen Staatsbürgern: das Recht auf medizinische Auskünfte, Erbschaft und die Verweigerung der Aussage gegen einen Partner vor Gericht. Die Schließung einer gleichgeschlechtlichen Ehe im Inland ist nach wie vor nicht möglich.
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